Betriebsumgebung
Für eine gute Funktion des Ofens und eine gute
Wärmeverteilung muss der Ofen an einem Ort installiert
werden, an dem die für die Verbrennung der Pellets
notwendige Luft fl ießen kann (es müssen ca. 40 m³/h
verfügbar sein, gemäß der Norm für die Installation und den
geltenden nationalen Normen). Das Umgebungsvolumen
darf nicht weniger als 30 m³ betragen.
Die Luft muss über permanente Öffnungen an den Wänden
hereinkommen (in der Nähe des Ofens), die auf der
Außenseite einen Mindestquerschnitt von 100 cm² haben.
Diese Öffnungen müssen so ausgeführt sein, dass sie auf
keinen Fall verstopfen können. Die Luft kann auch aus
angrenzenden Räumen in den zu belüftenden Raum geholt
werden, wenn diese mit einer Außenluftzufuhr ausgestattet
sind und nicht als Schlafräume oder Badezimmer
verwendet werden und in denen kein Brandrisiko
besteht, wie zum Beispiel Garage, Holzschuppen, Lager
mit entfl ammbaren Materialien, und die gesetzlichen
Vorschriften streng eingehalten werden.
Die
Installation
Schlafzimmern,
an Standorten, an denen eine weitere
Heizung ohne autonome Luftzufuhr installiert ist,
ist verboten (Kamin, ofen etc.).
Die Aufstellung des Ofens in explosiver Atmosphäre
ist verboten. Der Fußboden des Raums, in dem der
Ofen installiert wird, muss so bemessen sein, dass
er das Gewicht des Ofens tragen kann.
Falls die Wände entfl ammbar sind, muss ein hinterer
Mindestabstand (A) von 10 cm, ein seitlicher
Abstand (B) von 10 cm und ein vorderer Abstand
von 100 cm eingehalten werden.
Bei Vorhandensein von besonders empfi ndlichen
Gegenständen (Möbeln, Vorhängen, Sofas), muss
der Mindestabstand des Ofens entsprechend
vergrößert
werden.
des Ofens müssen für die Wartung durch den
autorisierten Techniker zugänglich sein.
Anschluss an die Außenluftversorgung
Es ist unerlässlich, dass in dem Raum, in dem der
Ofen installiert wird, mindestens so viel Luft fl ießt,
wie für die reguläre Verbrennung für das Gerät und die
Raumbelüftung erforderlich ist. Dies kann durch die
permanenten Öffnungen nach Außen an den Wänden
des zu erwärmenden Raums erfolgen oder durch die
angrenzenden Räume, wenn keine Türen vorhanden sind,
die den Luftfl uss in den Räumen verhindern.
Zu diesem Zweck muss an der Außenwand in Ofennähe
eine Durchgangsbohrung mit einem Mindestquerschnitt
von 100 cm² ausgeführt werden (Lochdurchmesser 12 cm
Ist ein Holzfußboden vorhanden, muss
eine bodenschützende Schicht gemäß
den
geltenden
untergelegt werden.
des
Ofens
Badezimmern
Die
beiden
Seitenwände
nationalen
Normen
in
und
oder 10x10cm), welches nach innen und außen jeweils
durch ein Gitter geschützt wird.
Die Luftversorgung muss außerdem wie folgt ausgeführt
sein:
• direkte Verbindung mit der Installationsumgebung
• geschützt durch ein Gitter, Metallnetz oder einen anderen
geeigneten Schutz, der nicht den Mindestquerschnitt
reduziert.
• so positioniert, dass sie nicht verstopfen kann
Es ist nicht verpfl ichtend, die Luftzufuhr
direkt an den Heizofen (direkt mit
dem
anzuschließen, aber von dem oben genannten
Abschnitt müssen dennoch etwa 40 m3 / h Luft
garantiert sein. Siehe UNI 10683.
10 cm (A)
10 cm (A)
Außenbereich
verbunden)
Min.
Min.
100
cm
cm
2
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