2.2.2. ANSCHLUß AN DIE WASSERVERSORGUNG
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Der Wasserdruck im Versorgungsnetz sollte zwischen 50 und 300 kPa liegen,
andernfalls ist einen bauseitigen Druckverminderer einzubauen.
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Dem Gerät ist einen bauseitigen Wasserabsperrhahn vorzuschalten. Der bauseitige
Wasseranschluß ist gemäß DIN 1988 und dem DVGW-Arbeitsblatt W503
auszuführen.
2.2.3. ANSCHLUß AN DIE GASVERSORGUNG
Die Gaszufuhrleitung ist abhängig von der Gasart gemäß den geltenden Vorschriften
querschnittmäßig zu wählen und dem entsprechend zu verlegen.
Die Verbindung kann fest oder lösbar erfolgen; kommen Schlauchleitungen zur
Anwendung, so müssen diese aus nichtrostenden Stahl nach DIN 3383 Teil 1 oder
3384 bestehen
Sollten Dichtstoffe oder Dichtungsmaterialien für Gewindeverbindungen verwendet
werden, so müssen diese DVGW-geprüft und zugelassen sein.
Der Gasanschlußstutzen befindet sich unten auf der rechten Geräteseite.
Sämtliche Verbindungsstellen zwischen Anlage und Gerät sind einer Dichtheitsprüfung zu
unterziehen. Dazu wird die Anwendung von Lecksuch-Spray empfohlen, andernfalls mit
schaumbildenden Mitteln, die keine Korrosion verursachen, Verbindungsstellen abpinseln, es
darf keine Blasenbildung auftreten. Auch die Gasabsperrarmatur in die Prüfung mit
einbeziehen.
Achtung! : Offene Flammen sind bei der Dichtheitsprüfung nicht gestattet!
Installations wartungs und gebrauchshandbuch
Gasbeheizte Kippbratfannen Serie 900 BM.G080-200
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