Anweisungen bezüglich der Behandlung, Wartung und Pflege des Bootes entstehen; l) Schäden
durch Wasseraufnahme. In einigen Fällen hat die auf einem Williams-Boot installierte Ausrüstung (wie
z. B. elektronische Geräte) eigene Herstellergarantien. In diesen Fällen müssen Garantieansprüche
bezüglich dieser Teile direkt an den jeweiligen Hersteller und nicht Williams gerichtet werden.
Williams behält sich vor, die Garantie trotz Nachweis der korrekten Wartung in folgenden Fällen
zurückzuziehen: m) Schäden durch Yacht Launch-Systeme, die nicht entsprechend der technischen
Daten von Williams installiert wurden oder aufgrund fehlender Wartung defekt sind.
WIE KANN ICH EINE REPARATUR ÜBER DIE GARANTIE ABRECHNEN:
Vor allen Arbeiten an einem Williams-Boot müssen Garantieansprüche schriftlich von der Williams Jet
Tenders Ltd. bestätigt werden. Damit die Reparatur übernommen wird, muss der originale Kunde
sich zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs und einem Foto vom zu reparierenden Schaden
und/oder Defekt schriftlich an Williams Jet Tenders Ltd, Unit 2 Vogue Business Park, Berinsfield,
Oxon OX10 7LN wenden. U.K. Falls Williams diesen spezifischen Defekt und/oder Schaden als
garantiewürdig im Rahmen der vorliegenden eingeschränkten Garantie einstuft, informiert Williams
den Besitzer schriftlich und fordert auf, das Boot oder Teile zur Reparatur oder für den Ersatz
einzusenden (frachtfrei). In vielen Fällen kann das lokal autorisierte Verkaufs- und Servicecenter
Reparaturen ausführen. In anderen Fällen dürfen das Boot oder die Teile nur vom Williams-Personal
repariert werden. Williams übernimmt keine Haftung für alle Arbeiten an einem Williams-Boot, die
von einem unzulässigen Servicecenter und/oder ohne die vorherige Genehmigung von Williams
vorgenommen werden. Alle Teile, die im Rahmen der vorliegenden eingeschränkten Garantie ersetzt
werden, bleiben Eigentum von Williams.
SONSTIGES:
Williams erlaubt es keiner Person, bezüglich der Boote zusätzliche Verpflichtungen oder Haftungen
zu erheben. DIE VORLIEGENDE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE UND DIE DAMIT VERBUNDENE
VERPFLICHTUNG VON WILLIAMS GELTEN ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN
ODER IMPLIZITEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH UND UNEINGESCHRÄNKT DER HANDELS-
UND EIGNUNGSGARANTIEN ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK. Williams übernimmt keine
Haftung für alle anfänglichen oder daraus folgendenSchäden, die aus Garantieverletzungen
entstehen, einschließlich und ohne Einschränkung, Nutzenausfall des aufblasbaren Boots, die
Aufbewahrung, Zahlung für Zeitverluste, Unannehmlichkeiten, Mietbootausgaben und lokale
Steuern für Garantiereparaturen. Williams behält sich das Recht vor, Modelle zu modifizieren,
Farben, technische Daten, Materialien, Ausrüstung, Komponenten oder Preise zu verändern oder
die Produktion bestimmter Modelle jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einzustellen. Diese
Änderungen, Modifikationen oder Einstellungen erfolgen ohne die Verpflichtung seitens Williams, vor
dem Datum dieser Änderungen oder Modifikationen produzierte aufblasbare Boote auszustatten
oder zu modifizieren. Die vorliegende eingeschränkte Garantie unterliegt dem britischen Recht.
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