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16.05.2007
8:22 Uhr
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deutsch
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende
Gefährdungen nach sich ziehen:
– Versagen wichtiger Funktionen in der Anlage
– Versagen vorgeschriebener Methoden
zur Wartung und Instandhaltung
– Gefährdung von Personen durch elektrische und mechanische
Einwirkungen
1.5 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Montage- und Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften
zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs-
und Sicherheitsvorschriften des Betreibers, sind zu beachten.
1.6 Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen
(Einzelheiten hierzu siehe zum Beispiel in den Vorschriften des
NIN (CENELEC)
und
unternehmen).
1.7 Sicherheitshinweise für Montage-, Wartungs-
und Inspektionsarbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Montage-,
Wartungs- und Inspektionsarbeiten von autorisiertem und
qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch
eingehendes Studium der Montage- und Betriebsanleitung aus-
reichend informiert hat.
Grundsätzlich sind arbeiten an der Anlage nur im Stillstand
durchzuführen.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw.
in Funktion gesetzt werden.
Vor der Wiederinbetriebnahme sind die im Abschnitt
« Elektrischer Anschluss» aufgeführten Punkte zu beachten.
1.8 Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen an Pumpen sind nur nach
Absprache mit dem Hersteller zulässig. Originalersatzteile und
vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die daraus
entstehenden Folgen aufheben.
1.9 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Pumpen ist nur bei
bestimmungsgemässer Verwendung entsprechend Abschnitt
« Verwendungszweck» der Montage- und Betriebsanleitung
gewährleistet. Die in den technischen Daten angegebenen
Grenzwerte dürfen auf keinen Fall überschritten werden.
der
örtlichen
Energieversorgungs-