nach dem verantwortlichen Ermessen des Verkäufers, dass der behauptete Mangel von der
vorliegenden Garantie nicht gedeckt ist, so hat die Partei, welche den Garantieanspruch geltend
macht, den Verkäufer für den Kosten- und Zeitaufwand der vor Ort getätigten Inspektion zu
entschädigen.
Haftungsausschluss für Folge- und Zufallsschäden
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Garantie, jegliche andere ausdrückliche
Garantie, die hier nicht ausgeschlossen ist, sowie jegliche implizite Garantie, die hier nicht
ausgeschlossen ist, einschließlich der impliziten Garantie der Marktgängigkeit und der
Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck, Folge- und Zufallsschäden, einschließlich aber nicht
beschränkt auf Gewinneinbußen, Kosten für Demontage und Versand des mangelhaften
Produkts, Schäden an anderem Eigentum, Schäden an Produkten des Käufers oder des ersten
Endbenutzers, Schäden an den Verfahren des Käufers oder des ersten Endbenutzers und
entgangenem Nutzen oder sonstigen geschäftlichen Verlusten, nicht abdecken. Soweit von
Rechts wegen eine Haftung für Folge- und Zufallsschäden im Rahmen dieser Garantie oder im
Rahmen einer anderen ausdrücklichen Garantie, die hier nicht ausgeschlossen ist, oder im
Rahmen einer impliziten Garantie, die hier nicht ausgeschlossen ist(einschließlich der impliziten
Garantie der Marktgängigkeit und der Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck), nicht
ausgeschlossen werden kann, ist diese Haftung ausdrücklich auf die Höhe des Kaufpreises des
mangelhaften Produkts beschränkt. Der Haftungsausschluss für Folge- und Zufallsschäden und
die Bestimmungen dieser Garantie zur Beschränkung der hierunter gültigen Rechtsbehelfe auf
Ersatz sind voneinander unabhängige Bestimmungen und keine Feststellung, dass die
Beschränkung der Rechtsbehelfe ihren eigentlichen Zweck verfehlt, und auch keine andere
Feststellung der Unwirksamkeit einer der beiden obigen Bestimmungen kann derart ausgelegt
werden, dass sie die Unwirksamkeit der jeweils anderen Bestimmung nach sich zieht.
Ausschluss sonstiger Garantien
Diese Garantie gilt anstelle aller sonstigen ausdrücklichen oder impliziten Garantien, und alle
übrigen Garantien, einschließlich aber nicht beschränkt auf die implizite Garantie der
Marktgängigkeit und Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck, werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
Abtrennbarkeit von Bestimmungen
Jede Bestimmung dieser Garantie, die in einer bestimmten Rechtsordnung ungültig,
unrechtmäßig oder nicht vollstreckbar ist, verliert in der jeweiligen Rechtsordnung ihre
Wirksamkeit im Maße dieser Ungültigkeit, Unrechtmäßigkeit oder Nichtvollstreckbarkeit, ohne
dabei die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Garantie zu beeinträchtigen und ohne dabei
die Gültigkeit oder Vollstreckbarkeit der jeweiligen Bestimmung in anderen Rechtsordnungen zu
beeinträchtigen.
Kundendienst
Für Reparatur und Wartung wenden Sie sich bitte an Ihre TLV Vertretung oder an eine der TLV Niederlassungen.
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