Das Ende (4) des Auffanggerätes (Falldämpferseite) am Rücken-D-Ring des Auffanggurtes gem. Norm EN361
befestigen.
Eine andere Konfiguration ist nur bei vertikalem Einsatz gestattet.
Fallfaktoren berücksichtigen:
Je nach Position des Anschlagpunktes wird zwischen 3 Fallfaktoren unterschieden:
Bei Fallfaktor 0 befindet sich der Anschlagpunkt über dem Anwender.
Bei Fallfaktor 1 befindet sich der Anschlagpunkt in Schulterhöhe des Anwenders. (Fallhöhe < 1 x Arbeitshöhe)
Bei Fallfaktor 2 befindet sich der Anschlagpunkt zu Füßen des Anwenders. (Fallhöhe < 2 x Arbeitshöhe)
Arbeiten, die mit Fallfaktor 2 durchgeführt werden, sind besonders gefährlich und sollten, wenn möglich, durch
die Wahl eines höher gelegenen Anschlagpunktes vermieden werden (siehe Abbildung 2).
Fallfaktor 0
Abbidung 2: Vergleich der Fallfaktoren vor und nach einem Absturz
Bei dem Gebrauch eines Höhensicherungsgerätes muss unter dem Benutzer (Mindestarbeitshöhe) für Arbeiten
eine lichte Höhe von 5,75m mit einem Fallfaktor 2 vorgesehen werden.
Bei diesen Höhensicherungsgeräten kann diese Höhe auf 4,75m reduziert werden.
Ganz allgemein berechnet sich die Mindestarbeitshöhe für den Fallfaktor 2 in der folgenden Art und Weise (siehe
Abbildung 3):
Gurtbandlänge mal 2 (=Fallstrecke)
+ 1,75m Öffnung des Falldämpfers (= Bremsweg)
+ 1 m Abstand
Der Anschlagpunkt sollte sich immer oberhalb des Benutzers befinden (= Fallfaktor 0 und 1).
Bei Benutzung des Fallfaktors 1 des Höhensicherungsgerätes muss die lichte Höhe unter dem Benutzer mindes-
tens 2,30m betragen.
3
4
Fallfaktor 1
Fallfaktor 2
Vor des
Abstruz
Anschlagpunkt
Länge des
Verbindungs-
Nach des
mittels
Abstruz
x 2 +1,75m Öffnung
des falldämpfers
+1m
Sicherheitsabstand
Abbidung 3: Mindestnutzhöhe
Fallfaktor 2
Potentielle
Maximal-
länge des
Absturzes
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