9.
Standsicherheit
WARNUNG!
Verletzungsgefahr!
Lassen Sie das Produkt niemals unbeaufsichtigt. Tragen Sie dafür
Sorge, dass Unbefugte das Fahrgerüst nicht besteigen können.
Ausleger, Verbreiterungstraversen, Ballast oder sonstige Anbau-
komponenten sind nach den Festlegungen dieser Aufbau- und
Verwendungsanleitung anzubringen.
Bei einseitigem Aufbau an der Wand darf auf die wandseitig an-
gebrachten Ausleger (sofern vorgesehen) nicht verzichtet werden.
Es wird gewarnt vor horizontalen und vertikalen Lasten, welche ein
Umkippen des Produktes bewirken können wie z. B.:
horizontale Lasten (durch Arbeiten auf angrenzenden Konstruk-
tionen, ...)
zusätzliche Windlasten (Tunneleffekt von Durchgangsgebäuden,
unverkleideten Gebäuden und Gebäudeecken)
10. Benutzung und Verfahren
10.1 Benutzung
Für den Gebrauch des Produkts, sind die nationalen und örtlichen
Regelungen zu beachten.
Ausreichende Vorkehrungen gegen mögliche Umgebungsfaktoren
treffen, welche das sichere Arbeiten auf dem Produkt beeinträchti-
gen können.
Der Gefahrenbereich ist die Umgebung des Produkts, in der Per-
sonen durch herunterfallende Teile getroffen werden können. Der
Gefahrenbereich beträgt ca. 2 m um das gesamte Produkt.
Sofern möglich, sind Türen und Fenster im Anwendungsbereich zu
verriegeln.
Es dürfen keine Notausgänge verriegelt oder blockiert werden.
Das Produkt darf bei Schnee, Eisregen, starkem Regenfall oder bei
Gewitter nicht benutzt werden.
Werkzeuge und Material sind von Plattform zu Plattform weiterzu-
reichen. Werfen ist untersagt.
Die Durchstiegsklappen sind vor und nach dem Durchsteigen
immer geschlossen zu halten.
Die Plattform darf nicht überlastet werden.
Lasten immer gleichmäßig auf der Plattform verteilen.
Der vorschriftsmäßige, richtige, vollständige und einwandfreie Auf-
bau ist zu überprüfen.
10.2 Vorbereitung zum Verfahren
10.2.1 Mit Auslegern bei einseitigem Aufbau an der Wand:
Das Verfahren ist nicht zulässig, wenn die Aufbaukombination laut
Aufbau- und Verwendungsanleitung eine Ballastierung und/oder
Druckabstützung erfordert.
Ein Verfahren ist nur dann zulässig, wenn das Produkt laut Aufbau-
und Verwendungsanleitung keine Ballastierung und/oder Druck-
abstützung erfordert.
10.2.2 Mit Auslegern und spindelbaren Fahrrollen:
Die Spindeln der Fahrrollen sind so zu verstellen, dass sich die
2021-08 0095853 8473 TNR
Schaukelnde Bewegungen, welche das Fahrgerüst zum Schwingen
bringen, sind nicht zulässig.
Bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 12 m/s ist die Standsi-
cherheit nicht mehr gewährleistet.
Das Produkt muss bereits frühzeitig abgebaut oder in einen wind-
geschützten Bereich gefahren werden, da es bei Windgeschwindig-
keiten von mehr als 12 m/s nicht mehr betreten werden darf und
eine Gefahr für die Umgebung darstellt. Zusätzliche Windlasten
müssen berücksichtigt werden (Tunneleffekt von Durchgangsge-
bäuden, unverkleideten Gebäude und Gebäudeecken).
Verlässt der Benutzer den Verwendungsort, ist das Produkt abzu-
bauen, in einen windgeschützten Bereich zu verfahren oder durch
zusätzliche geeignete Maßnahmen gegen Umkippen und Wegrol-
len zu sichern.
bau- und Verwendungsanleitung zu beachten.
Vor jeder Benutzung gilt folgendes zu beachten:
Die vertikale Ausrichtung des Produkts prüfen und ggf. korrigie-
Die Bremsen der Fahrrollen sind festzustellen (rote Hebelseite
unten).
Die Wirksamkeit des Auslegers (sofern vorhanden) kontrollieren.
Verbreiterungstraverse (sofern erforderlich) richtig montieren und
sichern.
Die Wirksamkeit der Sicherungen zu überprüfen
Größere Aufbaukombinationen sind soweit zurückzubauen und der
Ballast zu entfernen.
Die Bremsen der Fahrrollen dürfen erst nach dem Verstellen der
Spindeln gelöst werden.
7
EN 1004-2 – de