7.
Allgemeine Informationen
HINWEIS!
i
Dieses Produkt darf nur nach den unveränderten Angaben
dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung genutzt werden.
HINWEIS!
i
Dieses Produkt darf nur nach den national geltenden gesetz-
lichen Bestimmungen betrieben werden.
Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb des Produkts verantwort-
lich.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass Errichter bzw. Benutzer,
vor erstmaligem Aufbau bzw. erstmaliger Benutzung des Produk-
tes, angemessen unterwiesen werden.
8.
Aufbau, Veränderung und Abbau
WARNUNG!
Verletzungsgefahr!
Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers ist einzu-
halten
Anwenderschulungen können keinen Ersatz für die Aufbau- und
Verwendungsanleitungen darstellen, sondern diese lediglich er-
gänzen.
Der Auf- und Abbau des Produkts muss durch mindestens 2 Perso-
nen erfolgen.
Der vertikale Abstand darf zwischen:
betragen.
rationen dieser Aufbau und Verwendungsanleitung nicht zulässig.
Das Produkt darf nicht als Verankerungspunkt für persönliche
Schutzausrüstungen gegen Absturz genutzt werden.
Das Produkt darf nur auf ebenem, tragfähigem Untergrund aufge-
stellt, verfahren und verwendet werden; Bei Bedarf sind lastvertei-
lende Unterlagen zu benutzen.
Auf evtl. störende Hindernisse und elektrische Gefährdung ist zu
achten.
Der Aufbau oder die Benutzung bei Windgeschwindigkeiten über
12 m/s (6 Beaufort) ist nicht zulässig.
Es ist zu überprüfen, ob alle Komponenten, Hilfswerkzeuge und
Sicherheitsvorrichtungen für die Errichtung des Produkts am Ver-
wendungsort zur Verfügung stehen.
Es dürfen nur Originalkomponente nach Herstellerangaben ver-
wendet werden.
dürfen nicht verwendet werden.
Erforderliche Komponenten und Ballastierungen sind entsprechend
der Aufbau- und Verwendungsanleitung zu verwenden. Bei Nicht-
beachtung besteht Unfallgefahr und die Stand- sowie Tragsicher-
heit sind nicht mehr gewährleistet.
Das Produkt ist nach der bildlichen Darstellung dieser Aufbau- und
Verwendungsanleitung aufzubauen.
Beim Aufbau ist die angegebene Reihenfolge einzuhalten.
Für den Abbau ist in umgekehrter Reihenfolge vorzugehen.
Die Komponenten des Produkts sind von Plattform zu Plattform
weiterzureichen. Werfen ist untersagt.
6
EN 1004-2 – de
Der sichere Betrieb des Produktes ist regelmäßig von, durch den
Betreiber, autorisiertem Wartungspersonal zu prüfen.
Benutzer dürfen das Produkt nur benutzen und bedienen, wenn sie
entsprechend eingewiesen wurden.
Das Produkt ist nicht dafür bestimmt, durch Personen mit einge-
schränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten
oder mangels Erfahrung und/oder mangels Wissen benutzt zu
werden, es sei denn, sie werden durch eine für Ihre Sicherheit zu-
ständige Person beaufsichtigt.
Das Produkt muss durch Ausgleichsspindeln (sofern vorhanden)
Alle Schraubverbindungen mit dem vorgeschriebenen Anzugsdreh-
moment anziehen (siehe Herstellerangaben).
Es sind die vom Hersteller angegebenen Kräfte und Lasten einzu-
halten.
Es ist unzulässig auf einer ungesicherten Plattform zu stehen:
Beim Aufbau muss der Seitenschutz vor Betreten der Plattform
angebracht werden.
Montage des Seitenschutzes sitzend von der Luke aus durch-
führen.
Oder vorlaufendes Geländer (wenn vorhanden) von der darunter-
liegenden Plattform aus anbringen.
Beim Abbau des Seitenschutzes ist es unzulässig auf der Plattform
zu stehen.
Demontage sitzend von der Luke aus durchfüh-
ren. Strebensicherungen die nicht von der Luke
aus erreichbar sind, mit dem Lifter (605199) durch
eine zweite Person, von der darunterliegenden
Plattform aus, lösen.
Oder vorlaufendes Geländer (wenn vorhanden)
von der darunterliegenden Plattform aus abbauen.
Das Produkt muss so aufgebaut werden, dass die oberste Belag-
Zwischenplattformen sind.
Das Arbeiten ist nur auf der Arbeitsplattform zulässig.
Die Arbeitsplattform ist allseitig mit Seitenschutz, einschließlich
Bordbrettern, auszustatten.
Eine Zwischenplattform kann in die Arbeitsplattform umgewandelt
werden, wenn sie mit einem allseitigen Seitenschutz, einschließlich
Bordbrettern, ausgestattet wird.
In Frankreich müssen alle Plattformen mit Seitenschutz und
Aufbauanleitung zu verwenden.
In Österreich müssen ab 1 Meter Standhöhe alle Plattformen mit
Seitenschutz und Bordbrettern ausgestattet sein. Hierzu ist die
2021-08 0095853 8473 TNR