2.2
Betreiberpflichten
2.2.1
Vor der Inbetriebnahme
Prüfen Sie das Produkt auf Schäden.
2.2.2
Ständige Pflichten
Lesen Sie nachfolgend die ständigen Pflichten des Betreibers:
Vorschrift für den Umgang mit Gefahrstoffen beachten
g
nationale Vorschriften zu Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz umsetzen
g
alle sonstigen nationalen Bestimmungen und Vorschriften umsetzen
g
Gefährdungsbeurteilung durchführen
g
Fehlanwendung verhindern
g
alle Personen, die am Produkt arbeiten, verwenden geeignete Schutzausrüstung
g
alle Personen, die am Produkt arbeiten, für ihren Aufgabenbereich qualifizieren
g
Personal regelmäßig, mindestens 2 Mal pro Jahr, nachschulen und Bewusstsein für Sicherheit und Gefahren stärken
g
dem Personal eindeutige Zuständigkeiten zuweisen (z. B. Bedienen, Warten, Instandsetzen)
g
Wartungs- und Serviceintervalle einhalten
g
Schäden umgehend fachgerecht reparieren lassen
g
nur durch DENIOS zugelassenes Zubehör und Original-Ersatzteile verwenden
g
Maßnahmen treffen, um Zündquellen auszuschließen
g
Potentialausgleich fachgerecht anschließen
g
unlesbare oder fehlende Symbole und Typenschilder umgehend ersetzen
g
2.2.3
Explosionsschutz
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit dem Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen
ist, müssen nachfolgende Anforderungen erfüllt sein.
Anforderungen der Richtlinie 1999/92/EG
Die Richtlinie 1999/92/EG beinhaltet Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit
der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können:
Koordinierungspflicht
g
Explosionsschutzdokument
g
Einteilung von Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphäre vorhanden sein kann
g
Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer, die durch ex-
g
plosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können sowie Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsyste-
men
Mit dem Explosionsschutzdokument legt der Betreiber präzise die Bedingungen am Einsatzort fest. Der Betreiber muss
detailliert prüfen, ob das Produkt und seine Ausstattung den Anforderungen des Explosionsschutzdokuments entspre-
chen.
241109_Secu-Ex_004_INT
Betreiberpflichten
Sicherheitshinweise
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