Anleitung_ZKG_305_L_SPK7:_
2.2 Untergestell (Bild 4)
A. Standfüße
B. Seitenteil
C. Zwischenstrebe
D. Eckversteifung
E. Untere Querstreben
F. Obere Querstreben
3. Lieferumfang (Bild 1, 5)
Zug-, Kapp und Gehrungssäge
Spannvorrichtung (8)
Rollauflage mit Endanschlag (9)
2 x Haltebügel für Rollauflage (10)
Spänefangbox (23)
4 x Standfüße (A)
2 x Seitenteil (B)
2 x Zwischenstrebe (C)
4 x Eckversteifung (D)
2 x Untere Querstreben (E)
2 x Obere Querstreben (F)
4 x Mutter (G)
4 x Beilagscheibe (H)
32 x Mutter (I)
4 x Beilagscheibe (J)
28 x Beilagscheibe (K)
28 x Schraube (L)
4 x Schraube (M)
4 x Schraube (N)
Inbusschlüssel (O)
Schraubenschlüssel (P)
4. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Zug-, Kapp- und Gehrungssäge dient zum
Kappen von Holz und Kunststoff, entsprechend der
Maschinengröße. Die Säge ist nicht zum Schneiden
von Brennholz geeignet.
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung
verwendet werden. Jede weitere darüber hinaus-
gehende Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß.
Für daraus hervorgerufene Schäden oder
Verletzungen aller Art haftet der Benutzer/Bediener
und nicht der Hersteller.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte
bestimmungsgemäß nicht für den gewerblichen,
handwerklichen oder industriellen Einsatz konstruiert
wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung,
wenn das Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder
Industriebetrieben sowie bei gleichzusetzenden
Tätigkeiten eingesetzt wird.
02.09.2010
14:09 Uhr
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Es dürfen nur für die Maschine geeignete
Sägeblätter verwendet werden. Die Verwendung von
Trennscheiben aller Art ist untersagt.
Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung
ist auch die Beachtung der Sicherheitshinweise,
sowie die Montageanleitung und Betriebshinweise in
der Bedienungsanleitung.
Personen, die die Maschine bedienen und warten,
müssen mit dieser vertraut und über mögliche
Gefahren unterrichtet sein. Darüber hinaus sind die
geltenden Unfallverhütungsvorschriften genauestens
einzuhalten. Sonstige allgemeine Regeln in
arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen
Bereichen sind zu beachten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine
Haftung des Herstellers und daraus entstehende
Schäden gänzlich aus. Trotz bestimmungsgemäßer
Verwendung können bestimmte Restrisikofaktoren
nicht vollständig ausgeräumt werden. Bedingt durch
Konstruktion und Aufbau der Maschine können
folgende Punkte auftreten:
Berührung des Sägeblattes im nicht
abgedeckten Sägebereich.
Eingreifen in das laufende Sägeblatt
(Schnittverletzung)
Rückschlag von Werkstücken und
Werkstückteilen.
Sägeblattbrüche.
Herausschleudern von fehlerhaften
Hartmetallteilen des Sägeblattes.
Gehörschäden bei Nichtverwendung des nötigen
Gehörschutzes.
Gesundheitsschädliche Emissionen von
Holzstäuben bei Verwendung in geschlossenen
Räumen.
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