Dräger X-plore 3000 Notice D'utilisation page 9

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  • FRANÇAIS, page 30
Der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft darf nicht unter folgende
Grenzwerte sinken:
mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff in allen europäischen
Ländern außer den Niederlanden, Belgien und Großbritannien
mindestens 19 Vol.-% Sauerstoff in den Niederlanden,
Belgien, Großbritannien, Australien und Neuseeland
mindestens 19,5 Vol.-% Sauerstoff in den USA
In anderen Ländern nationale Richtlinien beachten.
3.1.1
Besondere europäische Anforderungen
Der Unternehmer/Anwender muss vor dem ersten Gebrauch Fol-
gendes sicherstellen (siehe Europäische Richtlinie 89/656/EWG):
die Passform muss richtig sein, damit z. B. einwandfreier
Dichtsitz gewährleistet ist,
die Persönliche Schutzausrüstung muss mit jeder anderen
gleichzeitig getragenen Persönlichen Schutzausrüstung (z. B.
Schutzjacke) zusammenpassen,
die Persönliche Schutzausrüstung muss für die jeweiligen
Arbeitsplatzbedingungen geeignet sein,
die Persönliche Schutzausrüstung muss den ergonomischen
Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen des
jeweiligen Atemschutzgeräteträgers entsprechen.
X-plore 3000
Gebrauch
9

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