1.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
VORSICHT!
Dieses Gerät ist für den gewerblichen Gebrauch konzipiert und gebaut
und darf nur vom Fachpersonal in Catering- und Großküchenbetrieben
bedient werden.
Die Betriebssicherheit des Gerätes ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung
entsprechend der Angaben in der Gebrauchsanleitung gewährleistet.
Alle technischen Eingriffe, auch die Montage und die Instandhaltung sind ausschließlich
von qualifiziertem Kundendienst vorzunehmen.
Der Stabmixer ist nur zum Pürieren, Mixen und Emulgieren warmer und kalter
Speisen bestimmt.
Mit diesem Gerät ist es möglich direkt im Topf Suppen, Pürees, Creme, Marzipan,
Käsecreme u.ä. zuzubereiten.
VORSICHT!
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder
andersartige Verwendung des Gerätes ist untersagt und gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten
wegen Schäden aus nicht bestimmungs-gemäßer Verwendung des Gerätes sind
ausgeschlossen.
Für alle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein
der Betreiber.
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