Batterie auswechseln
A. Falls die Entnahmeschutz des Rauchwarnmelders
nicht aktiviert ist:
- Rauchwarnmelder entgegen dem Uhrzeigersinn
von der Montageplatte drehen, bis die
Rastvorrichtung klickt und aufspringt.
- Verbrauchte Batterie auswechseln.
- Rauchwarnmelder wieder in Montageplatte
einrasten.
- Test (siehe "Rauchwarnmelder testen")
durchführen.
B. Falls der Entnahmeschutz des Rauchwarnmelders
(Abb. B) aktiviert ist:
- Schlitzschraubendreher in die Einbuchtung
einführen.
- Rauchwarnmelder entgegen dem Uhrzeigersinn
von der Montageplatte drehen, bis die
Rastvorrichtung klickt und aufspringt.
- Verbrauchte Batterie auswechseln.
- Rauchwarnmelder wieder in Montageplatte
einrasten.
- Test (siehe "Rauchwarnmelder testen")
durchführen.
Verwendung nur im Privatbereich oder wohnähnlichen Bereich nach DIN 14676. Dient
nicht zum Einsatz in eine BMA nach DIN 14675.
Garantie
24 Monate gegen Material- und Fabrikationsfehler, ab Fertigungsdatum. Fehlerhafte Geräte sind dem üblichen
Großhändler auszuhändigen. Die Garantie kommt nur zum Tragen, wenn das Rücksendeverfahren über Installateur
und Großhändler gewahrt wurde, und wenn nach Begutachtung durch unsere Abteilung Qualitätsprüfung kein Fehler
infolge unsachgemäßen Einbaus und/ oder kunstregelwidriger Anwendung festgestellt wurde.
Etwaige Anmerkungen zur Erläuterung des Fehlers sind dem Gerät beizufügen.
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Die verbrauchte
Batterie ist gegen
eine Batterie
gleichen Typs
(9 V, 6LR61)
auszutauschen
(siehe "Technische
Spezifikation").
Verbrauchte Batterien dem
Batterie-Recycling zuführen.
Bei
Renovierungsarbeiten
Das Anstreichen des
Rauchwarnmelders ist nicht
zulässig.
Sollten nach dem Einbau
Renovierungsarbeiten
erforderlich werden, ist der
Rauchwarnmelder vollständig
mit der mitgelieferten
Kunststoffschutzkappe
abzudecken. Nicht vergessen,
die Kunststoffschutzkappe nach
beendeter Renovierung wieder
abzunehmen.