Entsorgung - Silverline 264569 Mode D'emploi

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• Das Gerät darf niemals mit Wasser in Berührung kommen.
• Vergewissern Sie sich vor dem erneuten Gebrauch, dass das Gerät
wieder vollkommen trocken ist.
• Die Entlüftungsöffnungen gegebenenfalls mit sauberer, trockener
Druckluft reinigen, sofern verfügbar.
Hinweis: Reinigen Sie das Gerät besonders gründlich, wenn es sowohl zum
Schleifen/Polieren von Holz als auch Metall eingesetzt wird. Holzstaub kann
leicht durch Funken aus der Metallbearbeitung entzündet werden.
Kohlebürsten
• Mit der Zeit unterliegen die Kohlebürsten des Motors dem Verschleiß.
• Wenn der Verschleiß der Bürsten fortgeschritten ist, kann dadurch die
Motorleistung abnehmen, die Maschine kurzzeitig ausfallen oder es
kann zu sichtbarer Funkenbildung kommen.
• Nehmen Sie zum Wechseln der Kohlebürsten die Bürstenkappen (7)
auf beiden Seiten des Gerätes ab. Die abgenutzten Bürsten können nun
gegen die neuen ausgetauscht werden. Bringen Sie anschließend beide
Bürstenkappen wieder an. Alternativ können Sie das Gerät von einem
zugelassenen Vertragskundendienst warten lassen.
Klettverbindungen
• Klettoberflächen müssen stets sauber und frei von Schmutz und
Fremdkörpern wie z.B. Haaren, Fasern, Sand usw. gehalten werden.
• Klettverbinder müssen in gutem Zustand sein, um adäquaten Halt für
schnell rotierende Zubehörteile zu gewährleisten.
• Klettverbindungen unterliegen besonders bei intensivem Gebrauch der
Abnutzung. Haken und Laschen werden beschädigt und verlieren mit
der Zeit an Haltekraft.
Hinweis: Der Klettstützteller (8) dieses Gerätes ist nicht durch die Garantie
abgedeckt. Ersatzstützteller sind unter toolsparesonline.com erhältlich.
Lagerung
• Bewahren Sie dieses Gerät und sein Zubehör an einem sicheren,
trockenen Ort außerhalb der Reichweite von Kindern auf.

Entsorgung

Beachten Sie bei der Entsorgung von defekten und nicht mehr reparablen
Elektrowerkzeugen die geltenden Vorschriften und Gesetze.
• Elektrowerkzeuge und andere elektrische und elektronische Altgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgen.
• Lassen Sie sich von der zuständigen Behörde bezüglich der
ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektrowerkzeugen beraten.
• Polierpaste und gebrauchte Polierschwämme/-hauben müssen stets
entsprechend den Herstellerangaben entsorgt werden.
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