Garantieerklärung:
Im Garantiefall sind die Serviceleistungen für Sie
kostenlos.
GARDENA Manufacturing GmbH gewährt für alle
Original GARDENA Neuprodukte 2 Jahre Garantie
ab Erstkauf beim Händler, wenn die Produkte aus-
schließlich im privaten Gebrauch eingesetzt wur-
den. Für auf einem Zweitmarkt erworbene Produkte
gilt diese Herstellergarantie nicht. Die Garantie
bezieht sich auf alle wesentlichen Mängel des Pro-
duktes, die nachweislich auf Material- oder Fabrika-
tionsfehler zurückzuführen sind. Sie erfolgt durch
eine Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes
oder durch die kostenlose Reparatur des einge-
sandten Produktes nach unserer Wahl, wenn fol-
gende Voraussetzungen gewährleistet sind:
• Das Produkt wurde sachgemäß und laut den
Empfehlungen in der Betriebsanleitung behandelt.
• Es wurde weder vom Käufer noch von einem Drit-
ten versucht, das Produkt zu öffnen oder zu repa-
rieren.
• Es wurden zum Betrieb nur Original GARDENA
Ersatz- und Verschleißteile verwendet.
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• Vorlage des Kaufbelegs.
Normale Abnutzung von Teilen und Komponen-
ten (beispielsweise an Messern, Messerbefesti-
gungsteilen, Turbinen, Leuchtmitteln, Keil- und
Zahnriemen, Laufrädern, Luftfiltern, Zündkerzen),
optische Veränderungen, sowie Verschleiß- und
Verbrauchsteile, sind von der Garantie ausge-
schlossen.
Diese Herstellergarantie beschränkt sich auf die
Ersatzlieferung und Reparatur nach den vorge-
nannten Bedingungen. Andere Ansprüche gegen
uns als Hersteller, etwa auf Schadensersatz, wer-
den durch die Herstellergarantie nicht begründet.
Diese Herstellergarantie berührt selbstverständ-
lich nicht die gegenüber dem Händler / Verkäufer
bestehenden gesetzlichen und vertraglichen
Gewährleistungsansprüche.
Die Herstellergarantie unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Im Garantiefall senden Sie bitte das defekte Pro-
dukt zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs
und einer Fehlerbeschreibung ausreichend frankiert
an die GARDENA Serviceadresse.
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16.12.19 15:32