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Beschwerden bzw. Erkrankungen müssen vor der
An wen dung des BEMER Komplettsystems von einem Arzt
abgeklärt werden, sofern dies noch nicht geschehen ist.
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Ärztlich verordnete Medikationen dürfen nur nach Rück-
sprache mit dem behandelnden Arzt verändert werden.
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Nicht erklärbare Körperreaktionen, die während einer
BEMER-Anwendung auftreten, sind mit dem behandeln-
den Arzt abzuklären, um ggf. einer im Entstehen begrif-
fenen Erkrankung angemessen begegnen zu können.
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Personen mit Fremdorgantransplantationen, Allogenen
Stammzell- und Knochenmarktransplanta tionen ist die
Anwendung des BEMER Komplettsystems nicht erlaubt.
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Personen, welche von Infektionskrankheiten, schweren
Herzrhythmusstörungen, großen Aneurysmen, schwe-
ren Psychosen und nichtkompensierten Anfallsleiden
(z. B. Epilepsie) betroffen sind, müssen vor Anwendung
des BEMER Komplett systems die Zustimmung ihres be-
handelnden Arztes einholen.
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Personen mit elektronischen Implantaten dürfen das
BEMER Komplettsystem erst anwenden, wenn bestätigt
wurde, dass die durch den Implantat-Hersteller fest-
gelegten Grenzwerte nicht überschritten werden.
Wechselwirkungen bzw. Störbeeinflussungen mit
elekt ronischen Implantaten wie z. B. Herzschrittmachern,
ICD´s, Hirnschrittmachern, Insulinpumpen, etc., können
nicht verallgemeinert ausgeschlossen werden.
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