Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
und Umsetzung in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge ge-
trennt gesammelt werden und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwir-
kung bei der sachgerechten Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe verpflich-
tet. Das Altgerät kann hierfür auch einer Rücknahmestelle überlassen werden, die
eine Beseitigung im Sinne der nationalen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze
durchführt. Nicht betroffen sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und Hilfs-
mittel ohne Elektrobestandteile.
Der Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung von Dokumentation und Begleitpa-
pieren der Produkte, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der iSC GmbH zulässig.
Technische Änderungen vorbehalten
TCTS_1702_EX_BE_SPK7.indb 30
TCTS_1702_EX_BE_SPK7.indb 30
D
- 30 -
17.12.15 12:39
17.12.15 12:39