Inventum Symphony FR73 Mode D'emploi page 11

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G A R A N T I E
• Die Garantiezeit ist auf 12 Monaten ab dem Kauf befristet.
• Die Garantie ist nur gültig, wenn die Geräte-kaufrechnung vorgelegt werden kann.
Bewahren Sie deshalb die Rechnung sorgfältig. Die Garantiezeit fängt an auf die
Ankaufdatum.
• Die Garantie gilt nicht im Falle von:
- normalem Verschleiß
- mangelhafter Wartung
- unsachgemäßem oder weckwidrigem Gebrauch
- nichtbeachtung von Bedienungs- und Wartungsvorschriften
- unfachmännischer Reparatur vom Käufer oder von Dritten
- Nicht Originalteilen, die vom Käufer oder von Dritten montiert worden sind
welches von unseren Kundendienst zu begutachten ist.
Die Garantie gilt nicht für:
- Normale Verbrauchsartikel
- Externe Verbindungskabel
- (auswechselbare) Signal- und Beleuchtungsbirnen
- Batterien
welches von unseren Kundendienst zu begutachten ist.
Bitte senden Sie das Gerät zusammen mit der Rechnung und einer Fehlerbeschreibung frankiert an:
Martex Holland BV
Generatorstraat 17
3903 LH VEENENDAAL – HOLLAND
Falls die Garantie entfallen oder die Garantiezeit abgelaufen ist, müssen wir Ihnen die Kosten, die mit einer Begutachtung und/oder einer
Reparatur verbunden sind, in Rechnung stellen.
Auf Anfrag werden wir eine Preisangabe machen bevor wir die Reparatur durchführen. Wenn wir zur Reparatur übergangen sind, werden die
Begutachtungs- bzw. Prüfungskosten von uns nicht in Rechnung gestellt.
Wir gewähren zwei Monate Garantie auf die von unserem Kundendienst ausgeführten Reparaturen sowie auf das neu verarbeitete Material,
wobei diese Zweimonats-Frist ab dem Tag der Reparatur beginnt. Sollte währen diesem Zeitraum ein Defekt auftreten, der direkt auf die
Reparaturarbeiten oder das dabei verwendete Material zurückzuführen ist, kann der Kunde selbstverständlich seinen Apparat kostenlos reparieren
lassen.
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Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
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