Garantie-Urkunde Schweiz - Gigaset GX290 Mode D'emploi

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Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeit-
raum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications
vor, dem Kunden den Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stel-
len. Gigaset Communications wird den Kunden hierüber vorab informie-
ren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Gigaset Communi-
cations. Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.

Garantie-Urkunde Schweiz

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche
gegenüber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehen-
den Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations-
und/oder Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von Gigaset Communications nach eigener
Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos
ausgetauscht oder repariert. Für Verschleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang ent-
halten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäs-
ser Behandlung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom
Kunden selbst erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Daten-
träger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
Für den fest verbauten Akku wird ebenfalls 24 Monate Garantie gewährt.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprü-
che sind innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles
geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Aus-
tauschs an Gigaset Communications zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Schweiz erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Gigaset Communications Schweiz GmbH, Bielstrasse 20,
4500 Solothurn, Switzerland.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie
sind ausgeschlossen. Gigaset Communications haftet nicht für Betriebs-
unterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten,
zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informa-
tionen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsaus-
schluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkt-
haftpflichtgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeit-
raum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications
vor, dem Kunden den Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stel-
len. Gigaset Communications wird den Kunden hierüber vorab informie-
ren.
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