1.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Betriebssicherheit des Freischneiders ist nur bei bestim-
mungsgemäßer Verwendung gewährleistet. Deshalb darf er nur für
seine bestimmungsgemäße Verwendung eingesetzt werden.
Die bestimmungsgemäße Verwendung des Freischneiders liegt
nur dann vor, wenn dieser zum Mähen von Gras und Schneiden
von Wildwuchs oder dergleichen im Rahmen der Garten- und
Landschaftspflege verwendet wird.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch
x die Beachtung aller Angaben und Hinweise dieser Betriebsan-
leitung,
x die ordnungsgemäße Montage,
x die Durchführung aller Wartungsarbeiten.
Wird der Freischneider für eine andere als die oben beschrie-
bene Verwendung eingesetzt, können für Menschen gefährli-
che Situationen entstehen oder Sachschäden auftreten.
1.2
Bestimmungswidrige Verwendung
Jeder Gebrauch, der von dem im Abschnitt 1.1 beschriebenen ab-
weicht, gilt als bestimmungswidrig.
Der Freischneider wird z. B. bestimmungswidrig verwendet, wenn
x mit ihm andere Gewächse als Rasen, Wildwuchs und derglei-
chen oder andere nichtpflanzliche Gegenstände geschnitten
werden,
x er in fehlerhaftem Zustand oder bei sicherheitsrelevanten Stö-
rungen betrieben wird,
x er ohne Schutz- und Sicherheitseinrichtungen betrieben wird,
x eigenmächtige Veränderungen durchgeführt werden,
x nicht geeignete Bedienpersonen damit arbeiten,
x mehr als eine Bedienperson damit arbeitet.
Dem Hersteller sind keine bereits vorgekommenen bestimmungs-
widrigen Verwendungen bekannt.
PRESCOTT PFS 260 / PFS 330
Sicherheit
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