1.6
Arbeitsbekleidung
Tragen Sie bei Arbeiten mit dem Freischneider folgende Beklei-
dung:
x Festes Schuhwerk oder Sicherheitsschuhe
x Schutzhandschuhe
x Schnittschutzhose
x Schutzjacke
x Gehörschutz
x Kopfschutz
x Augenschutz
1.7
Sicherheitseinrichtungen
Beim Betrieb des Freischneiders müssen die Sicherheitsein-
richtungen stets vorhanden und voll funktionsfähig sein. Ein
Betrieb ohne Sicherheitseinrichtungen wie auch jegliche Ma-
nipulation der Sicherheitseinrichtungen ist verboten und kann
bei Nichtbeachtung schwere bzw. lebensgefährliche Verlet-
zungen nach sich ziehen. Für Sach- oder Personenschäden,
die durch Nichtbeachtung dieses Verbots entstehen, kann der
Hersteller nicht haftbar gemacht werden. Des Weiteren er-
lischt bei Nichtbeachtung des oben erwähnten Verbots unmit-
telbar jeglicher Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller.
Die Sicherheitseinrichtungen müssen vor jedem Einsatz der
Maschine auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
1.7.1 Gashebelsperre und Gashebel
Der Freischneider ist mit einer Gashebelsperre am Griff
ausgestattet. Die Sperre verhindert ein versehentliches Drücken
des Gashebels. Der Gashebel läßt sich nur bedienen, wenn zuvor
die Gashebelsperre gedrückt und gehalten wird.
Lassen Sie während des Betriebs den Gashebel los, stoppt das
Schneidwerkzeug.
Beachten Sie, dass das Schneidwerkzeug für kurze Zeit
nachläuft!
PRESCOTT PFS 260 / PFS 330
Sicherheit
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