Frittieren ist nur unter ständiger Aufsicht erlaubt, um die Entzündung des überheizten Öls zu
vermeiden.
Die Abluft darf nicht in einen Schornstein abgegeben werden, der für Abgase von Geräten, die
mit nicht elektrischer Energie betrieben werden, benutzt wird. Bei Ableitung der Abluft sind
die behördlichen Vorschriften zu beachten.
Der Hersteller lehnt jegliche Verantwortungen für Schäden ab, die durch die Nichtbefolgung
dieser Anordnungen herbeigeführt werden.
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