ZEN
2. ALLGEMEINE HINWEISE
La NORDICA S.p.A. Verantwortung ist auf die Lieferung des Gerätes begrenzt.
Ihre Anlage muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechend verwirklicht werden, auf der Grundlage Vorschriften der vorliegenden
Anleitungen und den Regeln des Handwerks, von qualifiziertem Personal, dass das im Namen von Firmen handelt, die in der Lage sind,
die volle Verantwortung für die Anlage zu übernehmen.
La NORDICA S.p.A. ist nicht für ein Produkt verantwortlich, an dem nicht genehmigte Veränderungen vorgenommen wurden und
ebenso wenig für den Gebrauch von Nicht-Original Ersatzteilen.
Nationale und europäische, örtliche und baurechtliche Vorschriften sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen sind einzuhalten.
DAS GERÄT DARF NICHT ABGEÄNDERT WERDEN! Sollten diese Vorkehrungen nicht eingehalten werden, übernimmt die
Gesellschaft La NORDICA S.p.A. keinerlei Haftung.
3. INSTALLATIONSVORSCHRIFTEN
Die Installation des Produckt und der zur Heizungsherde gehörigen Zusatzausstattung muss sämtlichen geltenden und vom Gesetz
vorgesehenen Normen und Vorschriften entsprechen.
Die Installation, die entsprechenden Anschlüsse der Anlage, die Inbetriebnahme und die Überprüfung der korrekten Funktion müssen
von entsprechend geschultem, autorisierten Fachpersonal fachgerecht und unter Einhaltung der national, regional und lokal geltenden
Bestimmungen des Landes ausgeführt werden, in welchem das Gerät zum Einsatz kommt. Ferner sind diese Anleitungen einzuhalten.
Die Installation muss von einem autorisierten Fachmann ausgeführt werden, der dem Käufer eine Konformitätsbescheinigung der Anlage
ausstellen muss und die komplette Verantwortung für die definitive Installation und die daraus folgende reibungslose Funktion des
installierten Produktes übernimmt.
Der Produckt ist anschlussfertig montiert und muss mit einem Verbindungsstück an den bestehenden Hausschornstein angeschlossen
werden. Der Anschluss soll möglichst kurz, gerade, horizontal oder leicht ansteigend sein. Die Verbindungen müssen dicht sein.
Vor der Installation folgende Prüfungen ausführen:
• Prüfen, dass der Boden das Gewicht des Gerätes tragen kann und für eine zweckmäßige Isolierung sorgen (z.B. Platte für die
Lastverteilung), wenn es sich um einen Boden aus brennbarem Material handelt.
• Sicherstellen, dass es in dem Raum in dem dieser installiert wird, eine geeignete Lüftung vorhanden ist. In diesem Zusammenhang
ist es besonders wichtig, auf dicht schließende Fenster und Türen (Dichtlippen) zu achten.
• Die Installation in Räumen mit Sammellüftungsrohrleitungen, Hauben mit oder ohne Abzieher, Gasgeräten des Typ B, Wärmepumpen
oder bei Vorhandensein von Geräten, deren gleichzeitiger Betrieb den Raum zum Unterdruck (Norm UNI 10683/98) bringen kann,
ist zu vermeiden.
• Sicherstellen, dass das Schornsteinrohr und die Rohre, die mit dem Gerät verbunden werden, für den Betrieb mit dem Gerät
geeignet sind.
• Der Durchmesser der Öffnung für den Schornsteinanschluss muss mindestens dem Durchmesser des Rauchrohrs entsprechen.
Die Öffnung sollte mit einem Wandanschluss zum Einsetzen des Abzugsrohrs und einer Scheibe ausgestattet sein.
• Um die Reinigung und die Wartung des Produktes und des Rauchabzugs zu ermöglichen, muss die Installation geeignet sein.
La NORDICA S.p.A. haftet nicht für Produkte, die ohne Genehmigung geändert wurden, und ebenso wenig, wenn keine
Originalersatzteile verwendet wurden.
Ihr gewohnter Bezirksschornsteinfeger ist von der Installation des Heizungsherds zu unterrichten, damit er seinen ordnungsgemäßen
Anschluss an den Rauchabzug und dessen Leistungsvermögen überprüfen kann.
4. BRANDSCHUTZ
Bei der Installation des Heizungsherds sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen:
a)
Um eine ausreichende Wärmedämmung zu gewährleisten, muss die Mindestanforderungen für Sicherheitsabstand (siehe
Abbildung 4 auf Seite 40
und dürfen nicht unter der angegebenen Werte liegen.
Vor der Tür des Feuerraumes sowie in ihrem Ausstrahlungsbereich dürfen sich in einer Entfernung von mindestens 100 cm kein
b)
entflammbarer oder hitzeempfindlicher Gegenstand oder Baumaterial befinden. Diese Entfernung kann auf 40 cm verringert werden,
wenn vor dem gesamten zu schützenden Bauteil eine beidseitig belüftete und hitzebeständige Schutzvorrichtung angebracht wird.
c)
Wenn das Produkt auf einem leicht entzündlichen Boden installiert wird, muss ein feuerfester Unterbau vorgesehen werden.
Fußböden aus brennbaren Materialien wie Teppich, Parkett oder Kork, etc., müssen durch einen entsprechenden Belag aus
nicht brennbaren Baustoffen, zum Beispiel Keramik Stein, Glas oder Stahl, etc. ersetzt werden (Abmessungen nach der regionalen
Ordnung). Falls diese Ersetzung der Fussböden nicht möglich ist, muss das Gerät auf eine mindestens 12 cm dicke Platte
aus Stein oder Beton bei brennbaren Bodenkonstruktionen gestellt werden. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens
50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken (siehe
d)
Oben sollte das Produkt keine entzündliche Teilen (z.B. Hängeschränke) befinden.
Der Heizungsherd darf ausschließlich mit eingesetztem Aschekasten betrieben werden. Die festen Verbrennungsrückstände (Asche)
müssen in einem hermetischen und feuerfesten Behälter gesammelt werden. Der Heizungsherd darf niemals bei Vorhandensein von Gas-
oder Dampfemissionen (z.B. Linoleumkleber, Benzin usw.) angezündet werden. Stellen Sie keine entflammbaren Materialien in die Nähe
des Heizungsherds.
Bei der Verbrennung wird Wärmeenergie freigesetzt, die eine erhebliche Erwärmung der Oberflächen, Türen, Griffe, Bedienelemente
und Glasscheiben, des Rauchrohrs und eventuell der Vorderseite des Geräts mit sich bringt. Berühren Sie diese Elemente nicht ohne
7196011 - IT - EN - DE - FR
- A) eingehalten werden. Alle Sicherheitsabstände sind auf der Typenschild des Produktes gezeigt
Abbildung 4 auf Seite
40- B).
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