TERMOCARLOTTA - 13 EVO - DSA
ausstellen muss und die komplette Verantwortung für die definitive Installation und die daraus folgende reibungslose Funktion des
installierten Produktes übernimmt.
Vor der Installation folgende Prüfungen ausführen:
•
Prüfen, dass der Boden das Gewicht des Gerätes tragen kann und für eine zweckmäßige Isolierung sorgen, wenn es sich um einen
Boden aus brennbarem Material handelt (AUSMASSE GEMÄSS DER REGIONALEN VERORDNUNGEN).
•
Sicherstellen, dass es in dem Raum in dem dieser installiert wird, eine geeignete Lüftung vorhanden ist. In diesem Zusammenhang
ist es besonders wichtig, auf dicht schließende Fenster und Türen (Dichtlippen) zu achten.
•
Die Installation in Räumen mit Sammellüftungsrohrleitungen, Hauben mit oder ohne Abzieher, Gasgeräten des Typ B, Wärmepumpen
oder bei Vorhandensein von Geräten, deren gleichzeitiger Betrieb den Raum zum Unterdruck (Norm UNI 10683) bringen kann, ist zu
vermeiden.
•
Sicherstellen, dass das Schornsteinrohr und die Rohre, die mit dem Gerät verbunden werden, für den Betrieb mit dem Gerät geeignet
sind. Der Anschluss mehrerer Öfen an denselben Schornstein ist NICHT zulässig.
•
Der Durchmesser der Öffnung für den Schornsteinanschluss muss mindestens dem Durchmesser des Rauchrohrs entsprechen. Die
Öffnung sollte mit einem Wandanschluss zum Einsetzen des Abzugsrohrs und einer Scheibe ausgestattet sein.
•
Um die Reinigung und die Wartung des Produktes und des Rauchabzugs zu ermöglichen, muss die Installation geeignet sein.
Vor der Installation wird eine gründliche Reinigung sämtlicher Leitungen der Anlage empfohlen, um eventuelle Rückstände zu entfernen,
welche die Funktion des Gerätes beeinträchtigen könnten.
WICHTIG:
a) Es ist angebracht ein Entlüftungsventil zu installieren, um das Luftauslaufen aus der Hydrauliksystem zu erlauben;
b) Im Fall eines Wasseraustritts die Wasserzufuhr sperren und umgehend den technischen Kundendienst verständigen;
c) Der Betriebsdruck der Anlage muss regelmäßig kontrolliert werden.
d) Wird der Kessel für längere Zeit nicht verwendet, wird der Eingriff des technischen Kundendienstes empfohlen, der zumindest folgende
Tätigkeiten ausführen soll:
•
die Wasserhähne sowohl an der Heizanlage als auch im Bereich der Wasserinstallation schließen;
•
die Heizanlage und die Wasseranlage entleeren, wenn Frostgefahr besteht.
Die Öfen des Modells DSA können sowohl in einer Anlage mit OFFENEM AUSDEHNUNGSGEFÄSS (siehe Kapitel 3.1) als auch in
solchen mit einem GESCHLOSSENEN AUSDEHNUNGSGEFÄSS (siehe Kapitel 3.2) installiert werden.
Dal Zotto
S.p.A. haftet nicht für Produkte, die ohne Genehmigung geändert wurden, und ebenso wenig, wenn keine
Originalersatzteile verwendet wurden.
Ihr gewohnter Bezirksschornsteinfeger ist von der Installation des Heizungsherds zu unterrichten, damit er seinen ordnungsgemäßen
Anschluss an den Rauchabzug und dessen Leistungsvermögen überprüfen kann.
3.1.
OFFENE Ausdehnungsgefäß
Die Anlage mit OFFENE Ausdehnungsgefäß muss VERPFLICHTEND mit folgenden Elementen ausgestattet sein:
1.
OFFENES EXPANSIONSGEFÄSS : Mit einer Kapazität gleich 10 % des gesamt Wassergehalts des Thermoprodukt der Anlage.
Dieses muss sich im höchsten Punkt der Anlage, mindestens 2 Meter über dem höchsten Punkt des Heizkörpers, befinden.
2.
SICHERHEITSROHR: verbindet auf dem kürzesten Weg, ohne absteigende oder Siphonbesetzte Bereiche, die Zufuhr des
Thermoprodukt, mit dem oberen Bereich des offenen Expansionsgefäßes. ACHTUNG: der innere Durchmesser des Zuleitungsrohres,
das Thermoprodukt mit dem offenen Expansionstank verbindet, muss dem inneren Durchmesser der am Gerät vorgesehenen
Zuleitungsverbindung entsprechen. Dieses Verbindungsrohr muss nicht mit Sperrvorrichtungen versehen sein.
3.
LADEROHR : Verbindet den Boden des offenen Expansionsgefäßes, mit dem Rücklaufrohr der Anlage. Der Mindestdurchschnitt
muss ¾"Gas betragen. All diese Elemente dürfen keinesfalls über Abfangorgane verfügen, die dieses ungewollt ausschließen
könnten und müssen sich in Räumlichkeiten befinden, die Frostgeschützt sind, das es bei Frost zum Bruch oder sogar zur
Explosion des Heizkessels kommen könnte. Bei Frostgefahr sollte man dem Wasser der Anlage einen angemessenen Prozentsatz
Frostschutzmittel zufügen, damit man das Problem ausschließen kann. Keinesfalls darf Wasser in das offene Expansiongefäß
zwischen dem Sicherheitsrohr und dem Laderohr zirkulieren. Hierbei könnte es zur Sauerstoffanreicherung des Wassers kommen,
die in kürzester Zeit, zur Korrosion des Thermikamins und der Anlage führt.
4.
AUTOMATISCHE WAERMEABLASSVENTIL DSA: Hierbei handelt es sich um eine weitere positive Sicherheitseinrichtung, die
das Sieden bei Fehlen der Stromversorgung vermeiden kann. Es besteht aus einem Ventilkörper der einem Druck-Sicherheits-Ventil
ähnelt, dass sich, im Unterschied zu diesem, bei Erreichen einer vortarierten Temperatur (normalerweise 94–95°C) öffnet und von
der Warmwasserzufuhr der Anlage ablässt, dass durch kaltes Wasser über das Laderohr des offenen Expansionsgefäßes kommt
und so die überschüssige Wärme abgibt.
5.
SICHERHEITSVENTIL von 1.5 bar: Der zulässige maximale Betriebsdruck beträgt 1,5 bar gleich 15 m Wassersäule. Ein höherer
Druck kann Deformierungen oder den Bruch des Kesselkörpers verursachen.
6.
ANDERE SICHERHEITSVORRICHTUNGEN der gültigen Normen gemäß.
7.
ZIRKULATIONSPUMPE : Sollte möglichst auf der Rückkehr montiert werden, um zu vermeiden, dass sie sich bei sehr hohen Waser-
Temperaturen entzündet, man muss aber kontrollieren, dass sie das Wasser nicht im offenen Expansionsgefäßes zirkulieren lässt, da
es sonst zu einer dauernden Sauerstoffanreicherung des Wassers mit folglicher schnellen Korrosion des Heizkesselkörpers kommen
könnte. Die Förderhöhe sollte so beschaffen sein, um nicht eine gezwungene Zirkulation im offenen Expansiongefäß hervorzurufen.
Außerdem muss sie an einem Thermostat oder an einer Steuerzentrale die als OPTIONAL erhältlich ist.
8.
ANTIKONDENSATIONSMISCHVENTIL – (siehe Kapitel 3.3)
ACHTUNG: Die Sicherheitstemperaturfühler müssen an Bord der Maschine oder in einem Abstand von höchstens 30 cm von der Zuleitung
des Heizgerätes montiert werden. Sollten die Heizgeräte nicht mit allen Vorrichtungen ausgestattet sein, kann man die fehlenden
Vorrichtungen an der Zuleitung der Heizgeräte in einem Abstand von höchstens 1 m von diesem installieren. All diese Elemente dürfen
keinesfalls über Abfangorgane verfügen, die dieses ungewollt ausschließen könnten und müssen sich in Räumlichkeiten befinden, die
Frostgeschützt sind, das es bei Frost zum Bruch oder sogar zur Explosion des Heizkessels kommen könnte.
ACHTUNG: Auf keinen Fall darf Feuer gemacht werden, bevor die Anlage nicht komplett mit Wasser gefüllt wurde; dies würde
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