Garantiebestimmungen - Metz MECABLITZ 36 AF-5 C Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 26

Garantiebestimmungen

1. Die Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für Käufe in der
Bundesrepublik Deutschland.
2. Im Ausland gelten die Gewährleistungsregelungen des jeweiligen
Landes bzw. die Garantieregelungen des Verkäufers.
3. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten
Gebrauch Gültigkeit.
4. Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit dem Abschluss des
Kaufvertrages bzw. mit dem Tag der Auslieferung des Gerätes an
den Käufer (Endverbraucher).
5. Garantieansprüche können nur unter Nachweis des Kaufdatums
durch Vorlage des vom Verkäufer maschinell erstellten Original-
Kaufbeleges geltend gemacht werden.
6. Beanstandete Geräte bitten wir zusammen mit dem Kaufbeleg entwe-
der über den Fachhändler oder direkt an die Firma Metz-Werke
GmbH & Co KG - Zentralkundendienst - Ohmstrasse 55, 90513
Zirndorf, transportsicher verpackt, unter genauer Schilderung der
Beanstandung, einzusenden. Sie können unter den gleichen
Bedingungen auch an die autorisierten Kundendienststellen der Firma
Metz-Werke GmbH & Co KG eingesandt werden. Hin- und
Rücksendung erfolgen auf Gefahr des Käufers.
7. Die Garantie besteht darin, daß Geräte, die infolge eines anerkann-
ten Fabrikations- oder Materialfehlers defekt geworden sind, kosten-
los repariert oder, soweit eine Reparatur unverhältnismäßig ist, aus-
Bundesrepublik Deutschland
getauscht werden.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht am
Gerät selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwin-
gend gehaftet wird.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der
Garantiezeit, noch wird für die ersetzten oder nachgebesserten
Teile eine neue Garantiezeit begründet.
8. Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder
Dritte, schließen die Garantieverpflichtungen sowie alle weiteren
Ansprüche aus.
Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden oder Fehler,
die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, mechanische
Beschädigung, ausgelaufene Batterien oder durch höhere Gewalt,
Wasser, Blitz etc. entstanden sind.
Ferner sind Verschleiß, Verbrauch sowie übermäßige Nutzung von
der Garantie ausgenommen. Hiervon sind vor allem folgende Teile
betroffen:
Blitzröhre, fest eingebaute Akkus, Kontakte, Verbindungskabel.
9. Durch diese Garantiebestimmungen werden die
Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer
nicht berührt.
Metz-Werke GmbH & Co KG
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