7.1.
SCHORNSTEINPOSITION
Der Zug des Rauchabzugs hängt auch von der Eignung des Schornsteins ab.
Es ist unerlässlich, dass der Ausgangsquerschnitt eines handwerklich gebauten Schornsteins mehr als das Zweifache des Innenquerschnitts
(Abbildung 3 auf Seite
des Rauchabzugs beträgt
auch bei Wind gewährleisten
Der Schornstein muss folgenden Anforderungen entsprechen:
•
Der innere Querschnitt muss dem des Kamins entsprechen.
•
Der Ausgangsnutzquerschnitt muss doppelt so groß wie der innere Querschnitt des Rauchabzugs sein.
•
Er muss so gebaut sein, dass er das Eindringen von Regen, Schnee und jeglichen Fremdkörpern in den Rauchabzug verhindert.
•
Er muss leicht inspizierbar sein, um eventuelle Instandhaltungs- und Reinigungsverfahren zu ermöglichen.
7.2.
ANSCHLUSS AN DEN SCHORNSTEIN
Die Geräte mit selbstschließender Tür (Bauart 1) müssen - außer beim Nachfüllen von Brennstoff und der eventuellen Entfernung der
Asche - unbedingt mit geschlossener Feuerraumtür betrieben werden.
Die Geräte ohne automatische Türschließung (Bauart 2) müssen an einen eigenen Rauchabzug angeschlossen werden. Der Betrieb mit
offener Tür ist nur unter Beaufsichtigung zulässig.
Der Heizungsherd ist mit einer oberen Rauchableitung ausgestattet. Das Verbindungsrohr zum Anschluss an den Kamin muss so kurz
wie möglich sein, und die Verbindungsstellen der einzelnen Rohre müssen hermetisch sein. Der Anschluss an den Kamin muss mit
stabilen und robusten Rohren, muss sämtlichen geltenden und vom Gesetz vorgesehenen Normen und Vorschriften entsprechen,
erfolgen. Das Rauchabzugsrohr muss hermetisch am Kamin befestigt werden. Der Innendurchmesser des Verbindungsrohrs muss dem
Außendurchmesser des Rauchabzugsstutzens des Heizungsherds entsprechen. Dies gewährleisten Rohre nach DIN 1298.
ACHTUNG: im Hinblick auf den Anschluss an den Schornstein und brennbare Materialien muss man die Bestimmungen der Regel
UNI10683 einhalten. Der Schornsteinrohr muss von entzündlichen und wärmeempfindlichen Materialen durch eine passende Isolierung
oder ein Luftzwischenraum entfernt sein.
WICHTIG : Das nicht benutzte Rauchabzugsloch muss mit dem entsprechenden Verschluss abgedeckt werden (siehe Paragraf Maße ).
Für einen optimalen Betrieb, wird es einen Unterdruck im Schornstein von 17 - 20 Pascal empfohlen (= 1,7 - 2,0 mm Wassersäule).
Die Messung muss immer bei warmer Ausrüstung stattfinden (Nennwärmeleistung).
Wenn der Unterdruck 20 Pa (=2,0 mm Wassersäule) überschreitet, ist es notwendig, ihn durch die Installation eines zusätzlichen Zugreglers
zu verringern (Drosselklappe) am Abzugsrohr oder im Schornstein verringert werden, laut den geltenden Vorschriften.
Für ein einwandfreies Funktionieren des Geräts ist es erforderlich, dass am Installationsort genügend Verbrennungsluft zugeführt wird
(siehe Abschnitt LUFTZUSTROM AM INSTALLATIONSORT WÄHREND DER VERBRENNUNG).
7.3.
ANSCHLUSS AN DEN RAUCHABZUG EINES OFFENEN KAMINS
Der Rauchkanal ist der Rohrabschnitt, der das Heizungsprodukt mit dem Rauchabzug verbindet. Bei der Verbindung sind diese einfachen,
aber äußerst wichtigen Grundsätze zu beachten:
•
Auf keinen Fall darf ein Rauchkanal benutzt werden, der einen geringeren Durchmesser als die Ausgangsmanschette hat, mit dem
das Heizungsprodukt ausgestattet ist.
•
Jeder Meter eines horizontalen Verlaufs des Rauchkanals verursacht einen merklichen Lastverlust, der gegebenenfalls durch eine
Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist;
•
Der horizontale Abschnitt darf in keinem Fall 2m überschreiten (UNI 10683);
•
Jeder Bogen des Rauchkanals verringert den Zug des Rauchabzugs erheblich, was gegebenenfalls durch dessen angemessene
Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist.
•
Die Norm UNI 10683 – ITALIA sieht vor, dass es in keinem Fall mehr als 2 Bögen oder Richtungsänderungen – einschließlich der
Mündung in den Rauchabzug – sein dürfen.
Wenn der Rauchabzug eines offenen Kamins benutzt werden soll, muss die Haube unter der Stelle der Einmündung des Rauchkanals
hermetisch verschlossen werden (Pos. A
Wenn der Rauchabzug zu groß ist (z.B. 30x40 oder 40x50 cm), muss er mit einem Rohr aus rostfreiem Stahl von mindestens 200mm
Durchmesser verrohrt werden (Pos. B), wobei darauf zu achten ist, den verbliebenen Raum zwischen dem Rohr und dem Rauchabzug
unmittelbar unter dem Schornstein fest zu schließen (Pos. C).
8. LUFTZUSTROM AM INSTALLATIONSORT WÄHREND DER VERBRENNUNG
Da diese Heizungsgeräte ihre Verbrennungsluft aus dem Installationsraum erhalten, ist es VERBINDLICH, dass in diesen Raum eine
ausreichende Luftmenge zugeführt wird. Im Falle von hermetisch dichten Fenstern und Türen (z.B. nach dem Kriterium der Energieersparnis
gebaute Häuser) ist es möglich, dass der Eintritt von Frischluft nicht mehr gesichert ist, was den Zug des Geräts, Ihr Wohlbefinden und
Ihre Sicherheit beeinträchtigt. Daher ist eine zusätzliche Frischluftzufuhr zu sichern, und zwar mithilfe eines Außenlufteintritts, der in der
Nähe des Geräts anzubringen ist, oder durch eine Rohrleitung für die Verbrennungsluft, die nach außen oder in einen nahen belüfteten
Raum – mit Ausnahme eines Kesselraums oder einer Garage (VERBOTEN) – führt.
Der Eintritt der Verbrennungsluft in den Installationsraum darf während des Betriebs des Heizungsherds nicht verstopft sein. Es ist
unbedingt notwendig, dass in die Räume, in denen Heizungsgeräte mit natürlichem Kaminzug betrieben werden, so viel Luft zugeführt
wird wie für die Verbrennung erforderlich ist, d.h. bis zu 25 (>11kW) m³/h. Die natürliche Luftzirkulation muss durch einige feste Öffnungen
nach außen gesichert sein, deren Größe von den diesbezüglich geltenden Bestimmungen festgelegt wird. Bitten Sie den Schornsteinfeger
Ihres Vertrauens um Informationen. Die Öffnungen müssen durch Gitter geschützt sein und dürfen niemals verstopft sein. Eine in
38
81). Der Schornstein muss immer den Dachfirst überragen und muss daher die Ableitung
Abbildung 4 auf Seite 82.
Abbildung 6 auf Seite
83).
ITALY TERMO - BUILT IN - DSA
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