Übersicht
Inhaltsverzeichnis
Übersicht
Funktion
Montage
Inbetriebnahme
Service
Wichtige Hinweise
Die Brenner VECTRON G 01.40/55
sind ausgelegt für die schadstoffarme
Verbrennung von Erdgas und Flüssig-
gas gemäß Kategorie II 2 ELL 3P.
Aufbau und Funktion entsprechen den
geltenden Richtlinien und Vorschriften.
Montage, Inbetriebnahme und Wartung
dürfen ausschließlich von autorisierten
Fachkräften ausgeführt werden, wobei
die geltenden Richtlinien und Vorschrif-
ten zu beachten sind.
Die Brenner entsprechen in Aufbau und
Funktion der EN 676. Die Emmisions-
werte NO
< 70 mg/kWh unter Prüfbe-
X
dingungen nach EN 676 werden
erreicht. Je nach Feuerraumgeometrie,
Feuerraumbelastung und Feuerungs-
system (Dreizugkessel, Umkehrflamm-
kessel) können sich abweichende
Emmisionswerte ergeben. Für die
Angaben von Garantiewerten müssen
die Bedingungen für die Meßeinrich-
tung, Toleranzen und die Luftfeuchtig-
keit beachtet werden.
Brennerbeschreibung
Die Brenner VECTRON G 01.40/55
sind 1-stufige, vollautomatisch arbei-
tende Brenner in Monoblockausfüh-
rung. Sie sind geeignet zur Ausrüstung
aller der DIN 4702 / EN303 entspre-
chenden Wärmeerzeuger innerhalb
ihres Leistungsbereiches. Die spezielle
Konstruktion des Brennkopfes mit
interner Abgasrezirkulation ermöglicht
eine mit hohem Wirkungsgrad ablau-
fende stickoxidarme Verbrennung.
Lieferumfang
Der Verpackung des Brenners ist
beigelegt:
1 Gasanschlußflansch
1 Gaskompaktarmatur mit Gasfilter
1 Winkelstück
1 Brennerflansch
mit Isolationsunterlage
1 Beutel mit Befestigungsteilen
1 Tasche Technische
Dokumentation
2
Inhaltsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Gasarmatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Betriebs-, Sicherheitsfunktion. . . . . . . . . . . . 7
Wartung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Für einen sicheren, umweltgerechten
und energiesparenden Betrieb sind
folgende Normen zu berücksichtigen:
EN 676
Gasbrenner mit Gebläse
EN 226
Anschluß von Ölzerstäubungs- und Gas-
brennern mit Gebläse am Wärmeerzeuger
EN 60335-1
Sicherheit elektrischer Geräte für den
Hausgebrauch
Die Gasleitungen und Armaturen
müssen nach SVGW-Gasleitsätze
TVR/TRGI-Gas verlegt werden.
Vorschriften (Schweiz):
Folgende schweizerische
Installationsvorschriften und -richtlinien
müssen beachtet werden:
SVGW-Gasleitsätze G1: Gasinstallation
-
EKAS-Form. 1942:
-
Flüssiggas-Richtlinie, Teil 2
Vorschriften der kantonalen Instanzen
-
(z.B. Feuerpolizeivorschriften).
Aufstellungsort
Der Brenner darf nicht in Räumen mit
aggressiven Dämpfen (z.B. Haarspray,
Perchloräthylen, Tetrachlorkohlenstoff),
starkem Staubanfall oder hoher Luft-
feuchtigkeit (z.B. Waschküchen) in
Betrieb genommen werden. Ausserdem
muss eine ausreichende Belüftung
sichergestellt sein.
Der Querschnitt muss die Feuerungs-
wärmeleistung [kW] x 6= cm² betragen,
mindestens jedoch 200 cm
Aus kommunalen Vorschriften können
sich Abweichungen ergeben.
05/2005 - Art. Nr. 13 018 050A
Seite
Konformitätserklärung
für Gasgebläsebrenner
Wir, CEB
18, Rue des Bûchillons Ville-La-Grand
F-74106 ANNEMASSE Cedex
erklären in alleiniger Verantwortung,
daß die Produkte
VECTRON G 01.40
VECTRON G 01.55
mit folgenden Normen übereinstimmen
EN 60335
EN 50081
EN 50082
EN 676
Gemäß den Bestimmungen der Richtli-
nien
90 / 396 / EWG Gasgeräterichtlinie
89 / 336 / EWG EMV-Richtlinie
73 / 23 / EWG Niederspannungs-
92 / 42 / EWG Wirkungsgrad-
werden diese Produkte CE -
gekennzeichnet.
Annemasse, den 1. April 2005
J.HAEP
Für Schäden, die sich aus
folgenden Gründen ergeben,
schließen wir die Gewährleistung
aus:
unsachgemäße Verwendung
-
fehlerhafte Montage bzw. Instandset-
-
zung durch Käufer oder Dritte, ein-
schließlich Einbringen von Teilen
fremder Herkunft.
Übergabe und Bedienungsanwei-
sung
Der Ersteller der Feuerungsanlage hat
dem Betreiber der Anlage, spätestens
bei der Übergabe, eine Bedienungs-
und Wartungsanweisung zu übergeben.
Diese ist im Aufstellungsraum des Wär-
meerzeugers gut sichtbar auszuhän-
gen. Die Anschrift und Rufnummer der
nächsten Kundendienststelle ist einzu-
tragen.
Hinweis für den Betreiber
Die Anlage sollte jährlich minde-
2
stens einmal von einer Fachkraft
überprüft werden. Um eine regelmä-
ßige Durchführung zu gewährleis-
ten, empfiehlt sich der Abschluß
eines Wartungsvertrages.
richtlinie
richtlinie