Berner BCG 1500W Mode D'emploi page 14

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OBJ_BUCH-3368-001.book Page 14 Monday, November 27, 2017 11:05 AM
Wartung und Service
Wartung und Reinigung
 Ziehen Sie vor allen Arbeiten am Elektrowerk-
zeug den Netzstecker aus der Steckdose.
 Halten Sie das Elektrowerkzeug und die Lüf-
tungsschlitze sauber, um gut und sicher zu ar-
beiten.
 Verwenden Sie bei extremen Einsatzbedin-
gungen nach Möglichkeit immer eine Absaug-
anlage. Blasen Sie die Lüftungsschlitze häufig
aus und schalten Sie einen Fehlerstrom-
Schutzschalter (PRCD) vor. Bei der Bearbei-
tung von Metallen kann sich leitfähiger Staub im
Innern des Elektrowerkzeugs absetzen. Die
Schutzisolierung des Elektrowerkzeugs kann be-
einträchtigt werden.
Eine stumpfe Diamant-Topfscheibe 14 können Sie
durch kurzes Schleifen von abrasivem Material
(z. B. Kalksandstein) nachschleifen.
Lagern und behandeln Sie das Zubehör sorgfältig.
Wenn ein Ersatz der Anschlussleitung erforderlich
ist, dann ist dies von Berner oder einer autorisier-
ten Kundendienststelle für Berner-Elektrowerkzeu-
ge auszuführen, um Sicherheitsgefährdungen zu
vermeiden.
Bei allen Rückfragen und Ersatzteilbestellungen
bitte unbedingt die 6-stellige Art.-Nr. laut Typen-
schild des Elektrowerkzeuges angeben.
Bürstenkranz auswechseln (siehe Bild C)
Um eine optimale Staubabsaugung zu gewährleis-
ten, wechseln Sie einen abgenutzten Bürstenkranz
rechtzeitig.
Drücken Sie (z. B. mit einem Schraubendreher) in
beide Aussparungen 5 in der Schutzhaube. Beide
Teile des Bürstenkranzes 4 können Sie unten dem
Elektrowerkzeug entnehmen.
Drücken Sie die beiden neuen Teile des Bürsten-
kranzes 4 vorsichtig bis zum Anschlag in die Bürs-
tenführung. Achten Sie beim Einsetzen darauf,
dass die Enden des Bürstenkranzes nicht in einer
Aussparung der Bürstenführung liegen.
14 | Deutsch
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen
sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den
Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer
Umsetzung in nationales Recht müssen nicht mehr
gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt ge-
sammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden.
Änderungen vorbehalten.
1 609 92A 451 • 27.11.17

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