Betriebszeiten; Bestimmungsgemäße Verwendung; Restrisiken - ATIKA KLS 1600 Notice Originale

Aspirateur, souffleur, broyeur à feuilles
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Gefahr durch fortschleudernde Teile bei laufendem
Motor – unbeteiligte Personen, sowie Haus- und
Nutztiere aus dem Gefahrenbereich fernhalten.
Achtung vor rotierendem Werkzeug.
Hände und Füße nicht in Öffnungen halten, wenn
das Gerät läuft.
Augen- und Gehörschutz tragen.
Vor Feuchtigkeit schützen.
Netzstecker ziehen, wenn die Leitung beschädigt
oder verwickelt ist.
Berühren Sie das Kabel nicht, solange es noch
nicht vom Netz getrennt ist.
Maschine Schutzklasse II (schutzisoliert).
Das Produkt entspricht den produktspezifisch gel-
tenden europäischen Richtlinien.
Elektrische Geräte gehören nicht in den Hausmüll.
Geräte, Zubehör und Verpackung einer umwelt-
freundlichen Wiederverwertung zuführen.
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen nicht
mehr gebrauchsfähige Elektrogeräte getrennt ge-
sammelt und einer umweltgerechten Wiederverwer-
tung zugeführt werden.

Betriebszeiten

Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung (32.BlmSchV)
dürfen Laubsauger in reinen, allgemeinen und besonderen
Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die
der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für
die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Kran-
kenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen
ganztägig sowie an Werktagen von 7.00 – 9.00 Uhr, von
13.00 – 15.00 Uhr und von 17.00 bis 7.00 Uhr nicht in Be-
trieb genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum
Lärmschutz.
Informationen zur Vermeidung von Lärm:
Eine gewisse Lärmbelastung durch dieses Gerät ist nicht ver-
meidbar. Verlegen Sie lärmintensive Arbeiten auf zugelassene
und dafür bestimmte Zeiten. Halten Sie sich ggf. an Ruhezei-
ten und beschränken Sie die Arbeitsdauer auf das Notwen-
digste. Zu Ihrem persönlichem Schutz und Schutz in der Nähe
befindlichen Personen ist ein geeigneter Gehörschutz zu tra-
gen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Laubsauger, -bläser, -häcksler ist nur für leichte und
trockene Materialien, wie z. B. Laub und Gartenabfälle wie
Gras, kleine Zweige und Papierstückchen geeignet.
Saugen, blasen und häckseln von
schweren Materialien, wie z. B. Metall, Steine, Äste,
Tannenzapfen oder zerbrochenes Glas
brennbaren Materialien, wie z. B. Zigarettenstummel,
Grillkohle
entflammbaren, giftigen oder explosiven Materialien
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Wegen der Gefahr körperlicher Gefährdung das Gerät
niemals in Bereichen mit gesundheitsgefährdenden Stäu-
ben und Flüssigkeiten oder als Nasssauger verwenden.
Anderweitige Anwendung wie Saugen und Blasen sind
nicht erlaubt.
Der Laubsauger, -bläser, -häcksler ist nur für die private
Benutzung entsprechend seinem Verwendungszweck kon-
zipiert.
Als Geräte für den privaten Haus- und Gartenbereich wer-
den solche angesehen, die nicht in öffentlichen Anlagen,
Parks, Sportstätten, sowie in der Land- und Forstwirtschaft
eingesetzt werden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht be-
stimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden haf-
tet der Hersteller nicht – das Risiko dafür trägt ausschließ-
lich der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Be-
folgung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshin-
weise.
Die geltenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften,
sowie die sonstigen allgemein anerkannten arbeitsmedizi-
nischen und sicherheitstechnischen Regeln sind einzuhal-
ten.
Eigenmächtige Veränderungen an dem Laubsauger
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus entste-
hende Schäden jeder Art aus.
Das Gerät darf nur von Personen gerüstet, genutzt und
gewartet werden, die damit vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch
uns bzw. durch von uns benannte Kundendienststellen
durchgeführt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umge-
bung verwendet oder dem Regen ausgesetzt werden.

Restrisiken

Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz
Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen auf-
grund der durch den Verwendungszweck bestimmten Kon-
struktion noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheits-
hinweise" und die „Bestimmungsgemäße Verwendung", sowie
die Betriebsanleitung insgesamt beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Per-
sonenverletzungen und Beschädigungen.
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