2.4
Verpflichtung des Werkstattbetreibers
In unmittelbarer Nähe des Produkts darf nicht geraucht
werden. Der Werkstattbetreiber muss entsprechende
Hinweisschilder aufstellen.
Der Werkstattbetreiber hat die Verpflichtung, alle Maß-
nahmen zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten,
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Maßnah-
men zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu
gewährleisten und durchzuführen.
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass hyd-
raulische Anlagen und Betriebsmittel nur von Fachkräf-
ten oder unter Leitung und Aufsicht von Fachkräften
den Prinzipien der Hydraulik entsprechend errichtet,
geändert und in Stand gehalten werden.
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass nur
Fachkräfte das Produkt betreiben. Der Werkstattbe-
treiber muss eine EPS-Führer-Verantwortung, auch im
Hinblick auf verkehrsrechtliche Vorschriften, festlegen
und dem EPS-Führer das Ablehnen sicherheitswidriger
Anweisungen Dritter ermöglichen.
Vorschriften für elektrische Anlagen (DGUV Vorschrift 3)
Für den Bereich Elektrotechnik ist in Deutschland die
Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV-
Vorschrift 3" (alt BGV A3) bindend. In allen anderen
Ländern sind die entsprechenden nationalen Vorschrif-
ten, Gesetze oder Verordnungen zu befolgen.
Grundregeln
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass elekt-
rische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektro-
fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektro-
fachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend
errichtet, geändert und in Stand gehalten werden.
Der Werkstattbetreiber hat ferner dafür zu sorgen, dass
die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elekt-
rotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen
Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h.
entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotech-
nischen Regeln, so hat der Werkstattbetreiber dafür zu
sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und,
falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu
sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische
Betriebsmittel in mangelhaftem Zustand nicht verwendet
wird.
Robert Bosch GmbH
Verwendete Symbolik | EPS 118 | 9
Prüfungen (am Beispiel Deutschland):
R
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass die
elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:
$
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer
Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederin-
betriebnahme, durch eine Elektrofachkraft oder
unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
$
In bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind
so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit
denen gerechnet werden muss, rechtzeitig fest-
gestellt werden.
R
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden
elektrotechnischen Regeln zu beachten.
R
Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüf-
buch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
de
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2020-03-24