1)
Bestimmungen für den Gerätehalter
Der Bandfalldämpfer sollte einem Benützer individuell zur Verfügung stehen. Unmittelbar vor jedem Einsatz ist eine visuelle Überprüfung des
Bandfalldämpfers vorzunehmen, um den einsatzfähigen Zustand sicherzustellen. Ein nicht mehr sicher scheinendes Produkt darf im Zweifelsfall
NICHT VERWENDET werden und soll sofort ersetzt werden.
Zu beachten sind insbesondere:
•
Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Gurtbänder und Nähte (Risse,
Einschnitte oder Sonstiges)
•
Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
•
Funktion der Verbindungselemente
Diese Überprüfung darf nur dann entfallen, wenn es sich bei dem Produkt um einen Bestandteil einer Notfallausrüstung handelt und diese zuvor
durch eine Sachkundige Person überprüft und in ein verschlossenes Behältnis verpackt wurde.
Beachten Sie das Etikett auf dem Bandfalldämpfer bezüglich der nächsten periodischen Überprüfung und markieren Sie den nächsten
Überprüfungstermin am besten mit einem wasserunlöslichen Stift auf dem Schutzschlauch des Bandfalldämpfers.
Beachten Sie unbedingt die maximale Verwendungsdauer des Produktes (lt. Pkt. 3).
2)
Periodische Überprüfung
Die PSA ist mindestens einmal jährlich (Die Häufigkeit dieser Überprüfung hängt von der Art und der Intensität des Gebrauchs ab) durch eine
SACHKUNDIGE PERSON (lt.Pkt.8) einer Sichtprüfung zu unterziehen. Diese Sichtprüfung muss sich auf Feststellung von Beschädigungen
und Verschleiß erstrecken.
•
Das Ergebnis dieser Sichtprüfung
•
der Typ
•
Modell
•
Seriennummer oder individuelle Nummer
•
Nächste Überprüfung
•
Anmerkungen
•
Probleme
•
Name und Unterschrift oder Kurzzeichen des Prüfers
sind in das Prüfblatt einzutragen (letzte Seite!).
Es dürfen keine Etiketten oder Markierungen vom Produkt entfernt werden, um die Rückverfolgbarkeit des Produkts immer sicherzustellen.
3)
verwendungsdauer
Die Gebrauchsdauer dieses Sicherheitsproduktes ist im Wesentlichen abhängig von der Art und Häufigkeit der Anwendung sowie von
Einsatzbedingungen, Sorgfalt bei Pflege, Lagerung und kann daher nicht allgemeingültig definiert werden. Aus Chemiefasern (z.B.: Polyamid,
Polyester, Aramid,) hergestellte Produkte unterliegen auch ohne Benutzung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der Stärke der
ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen Umwelteinflüssen abhängig ist.
Maximale Lebensdauer 12 Jahre
Die maximale Lebensdauer der euroline® Kunststoff- und Textilprodukte beträgt bei optimaler Lagerung und ohne Benutzung 12 Jahre ab
dem Herstellungsdatum.
Maximale Gebrauchsdauer 10 Jahre
Die maximale Gebrauchsdauer bei gelegentlicher, sachgerechter Benutzung ohne erkennbaren Verschleiß und bei optimaler Lagerung beträgt
10 Jahre ab dem Datum der ersten Benutzung.
Lagerdauer 2 Jahre
Die Lagerdauer vor der ersten Benützung ohne Reduzierung der maximalen Gebrauchsdauer beträgt 2 Jahre ab Herstellungsdatum.
Bei der Einhaltung aller Hinweise zur sicheren Umgangsweise und Lagerung können folgende unverbindliche Angaben über die Lebensdauer
empfohlen werden:
•
Intensive alltägliche Benutzung
•
Regelmäßige ganzjährige Benutzung
•
Regelmäßige saisonale Benutzung
•
Gelegentliche Benutzung (einmal monatlich)
•
Sporadische Benutzung
Metallbeschläge wie Schnallen, Karabiner, etc. ...:
Für Metallbeschläge ist die Lebensdauer grundsätzlich unbegrenzt, jedoch müssen Metallbeschläge gleichfalls einer Periodischen Überprüfung
unterzogen werden, welche sich auf Beschädigung, Verformung, Abnützung und Funktion erstreckt.
Beim Einsatz von unterschiedlichen Materialien an einem Produkt richtet sich die Verwendungsdauer nach den empfindlicheren Materialien.
Extreme Einsatzbedingungen können die Aussonderung eines Produkts nach einer einmaligen Anwendung erforderlich machen (Art und Intensität
der Benutzung, Anwendungsbereich, aggressive Umgebungen, scharfe Kanten, extreme Temperaturen, Chemikalien usw.).
Eine PSAgA ist auf jeden Fall auszuscheiden:
•
bei Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Gurtbänder und Nähte (Risse, Einschnitte
oder sonstiges)
•
bei Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
•
bei Beanspruchung durch Absturz oder schwerer Belastung
•
nach Ablauf der Verwendungsdauer
•
wenn ein Produkt nicht mehr sicher oder zuverlässig erscheint
•
wenn das Produkt veraltet ist und nicht mehr den technischen Standards entspricht (Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, der Normen
und der technischen Vorschriften, Inkompatibilität mit anderen Ausrüstungen usw.)
•
wenn die Vor-/Gebrauchsgeschichte unbekannt oder unvollständig ist (Prüfbuch)
•
wenn die Kennzeichnung des Produktes nicht vorhanden, unleserlich ist oder fehlt (auch teilweise)
•
wenn die Gebrauchsanleitung/Prüfbuch des Produktes fehlt (Da die Produkthistorie nicht nachvollzogen werden kann!)
•
Siehe auch unter Punkt: 1)
Ergab die Sichtprüfung durch den Anwender, Gerätehalter oder die Sachkundige Person Beanstandungen oder ist die PSA abgelaufen, so ist
diese auszuscheiden. Das Ausscheiden hat so zu erfolgen, dass eine Wiederverwendung bei Einsätzen mit Sicherheit ausgeschlossen werden
kann (z. B. durch Zerschneiden und Entsorgen der Gurte, Beschläge usw.).
Bei oftmaligem Gebrauch, starker Abnützung bzw. bei extremen Umwelteinflüssen verkürzt sich die erlaubte Verwendungsdauer. Die Entscheidung
über die Einsatzfähigkeit des Geräts obliegt immer der zuständigen SACHKUNDIGEN PERSON im Rahmen der vorgeschriebenen periodischen
Überprüfung.
– weniger als 1 Jahr
– 1 Jahr bis 2 Jahre
– 2 bis 3 Jahre
– 3 bis 4 Jahre
– 5 bis 7 Jahre
Bestimmungen für den Gerätehalter
2