6.1
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
Der Betreiber und das Wartungspersonal sind verpflichtet, die jeweils gültigen
Unfallverhütungsvorschriften und die Arbeitsstättenverordnungen am Aufstellort einzuhalten.
Darüber hinaus sind folgende Punkte zu beachten:
Die hydraulischen, elektrischen und anderen Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht entfernt
oder außer Funktion gesetzt werden;
Die Sicherheitshinweise an der Maschine und in der Bedienungsanleitung sind sorgfältig zu
beachten;
Beim Heben muss der Sicherheitsbereich beobachtet werden;
Darauf achten, dass der Motor des Fahrzeugs abgestellt, der Gang eingelegt und die
Handbremse angezogen ist;
Die zulässige Tragfähigkeit der Hebebühne darf auf keinen Fall überschritten werden;
Hochklettern am Lastaufnahmemittel oder an der Last ist verboten.
6.2
RISIKEN BEIM ANHEBEN DES FAHRZEUGS
Gegen Überlast oder einen möglichen Bruch ist die Hebebühne mit den folgenden
Sicherheitseinrichtungen versehen:
Ein Überdruckventil im Hydraulikaggregat verhindert eine Überbelastung der Hebebühne
Die besondere Ausführung des Hydrauliksystems verhindert bei Leitungsundichtigkeiten
ein unkontrolliertes Absenken der Aufnahmeplatten..
6.3
GEFÄHRDUNG VON PERSONEN
Mögliche Gefahrenquellen für das Bedienpersonal aufgrund einer unsachgemäßen Verwendung der
Hebebühne werden in diesem Abschnitt beschrieben.
QUETSCHGEFAHR ( fig.10 a –b –c )
6.4
Beim Absenken der Aufnahmeplatten und der Last dürfen sich keine Personen im Gefahrenbereich
aufhalten. Der Bediener muss sich davon überzeugen, dass eine Gefährdung von Personen
ausgeschlossen ist, bevor er die Hebebühne
6.5
ANSTOSSEGEFAHR
Bei relativ niedrigen Arbeitshöhen besteht die Gefahr, dass
man sich an vorstehenden Teilen stößt
134
Fig. 9a
betätigt.
Fig. 9b
Fig. 9c
Fig. 10