Funktionsbeschreibung
Der Staubabscheider arbeitet mit Unterdruck (Ansaugen), d.h. die Luft wird durch die Saugkappe/Düse, das Schlauchsystem und
Vor- und Staubabscheider geleitet. Die Grobabscheidung erfolgt im Zyklon des Gerätes und stellt damit eine besonders effiziente
Abscheidung von groberen Stäuben dar. Der Feinstaub wird im Filter des Gerätes abgeschieden. Die Filterreinigung mit
Luftpulsen sorgt für eine besonders lange Nutzlebensdauer der Filter. Die Maschine ist mit Mikrofiltern ausgestattet.
Der Staubabscheider ist zuverlässig und robust. Das Gerät ist insbesondere zum Aufsaugen und Abscheiden von trockenem,
gesundheitsschädlichem und nicht brennbarem Staub der Klasse H sowie Staub der Klasse ELV und Staub von krebserregenden
Stoffen nach der GefStoffV geeignet.
Dies schließt Abriss-, Renovierungs- und Wartungsarbeiten im Rahmen der technischen Regeln für Gefahrenstoffe TRGS 519
ein.*
Das Material, das aufgesaugt und gefiltert wird, wird in einem Behälter mit eingesetztem Plastiksack gesammelt. Der Behälter
lässt sich durch Öffnen der Befestigungen leicht vom Gerät lösen, und das Material kann daher leicht entsorgt werden.
ACHTUNG
Die Maschine enthält gesundheitsschädlichen Staub. Leerungs- und Wartungsvorgänge, einschließlich der
Beseitigung des Staubsammelbehälters, dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden, die entsprechende
Schutzausrüstung tragen. Nicht ohne das vollständige Filtrationssystem betreiben.
Allgemeine Anforderungen
Besteht die Möglichkeit, dass Asbestfasern frei werden, so sind diese an der Austritts- oder Entstehungsstelle zu erfassen und
anschließend ohne Gefahr für Mensch und Umwelt nach dem Stand der Technik zu entsorgen. Ist eine vollständige Erfassung
nicht möglich, so sind die dem Stand der Technik entsprechenden zusätzlichen Lüftungsmaßnahmen zu treffen. Zum Abschluss
der Arbeiten sind Arbeitsgeräte einschließlich Absaugleitungen, Arbeitsmittel und der Arbeitsbereich sorgfältig zu reinigen. Mit
Asbestfasern verunreinigte Gegenstände, die nicht gereinigt werden können, sind anzufeuchten und ordnungsgemäß zu
beseitigen. Nach der Reinigung ist der Arbeitsraum ausreichend zu lüften.
Besondere Anforderungen an Industriestaubsauger und Entstauber:
Abgesaugte Luft muss so geführt oder gereinigt werden, dass Asbestfasern nicht in die Atemluft anderer Beschäftigter gelangen.
Dabei anfallender Staub ist in staubdichten Behältern zu transportieren. Ein Umfüllen ist nicht zulässig. Der Asbestfasergehalt in
der ins Freie abgeleiteten Luft darf 1000 F/m³ nicht überschreiten. Diese Maschine ist ein baumustergeprüfter
Industriestaubsauger bzw. Entstauber und erfüllt dieses Kriterium. Es ist sicherzustellen, dass der Arbeitsraum mit ausreichend
Außenluft (Frischluft) versorgt wird. Bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ist eine Rückführung gereinigter Abluft in
Arbeitsräume grundsätzlich nicht zulässig. Bei folgenden Tätigkeiten ist mit diesem Industriestaubsauger bzw. Entstauber eine
Rückführung gereinigter Abluft zulässig:
1. Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß TRGS 519*, Nummer 2.8 in geschlossenen Räumen oder Arbeiten geringen
Umfangs nach TRGS 519*, Nummer 2.10,
2. Reinigungsarbeiten.
Dieser Industriestaubsauger bzw. Entstauber ist nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, zu warten, erforderlichenfalls
instand zu setzen und durch fachkundige Person (Qualifikation siehe TRGS 519,* Nummer 5.3 Absatz 2) oder von einem
Wartungsunternehmen zu prüfen. Das Prüfergebnis ist auf Verlangen vorzulegen.
Im Schwarzbereich eingesetzte Industriestaubsauger und Entstauber dürfen im Weißbereich nur nach vollständiger Reinigung,
auch des Motorgehäuses, eingesetzt werden. Bei Motoren mit Bypass-Kühlung sind auch die Kühlluftkanäle zu reinigen.**
* Gilt für Deutschland **Schweiz: Industriestaubsauger für Asbestsanierung dürfen im weiteren Gebrauch nicht für andere
Sanierungsarbeiten verwendet werden.
DC 1800H/DC 2800H, Art.nr. 9497-H
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