ALLGEMEINES
Diese
Veröffentlichung
Zerkleinerungsmaschine für Lebensmittel notwendigen Informationen.
Zweck der vorliegenden Veröffentlichung, nachstehend als „Handbuch" bezeichnet; ist es dem Benutzer, vor
allem dem direkten Benutzer, zu erlauben, jede Massnahme zu treffen und alle menschlich und materiell
möglichen Mittel für einen sicheren und dauerhaften Betrieb der Maschine vorzusehen.
Die Maschinen wurden entwickelt und hergestellt, um Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Käse,
Nüsse usw. in kleine Stücke.
Der Cutter sollte nur durch entsprechendes ausgebildetes Personal verwendet werden, dass sorgfältig den
Inhalt dieses Handbuchs gelesen hat.
Achten Sie besonders auf die folgenden Anweisungen:
1. die Maschine entsprechend den Anweisungen aufstellen, die in dem Kapitel „Inbetriebnahme"
angegeben sind;
2. die Schutzverkleidungen nicht abnehmen und auch nicht die mechanischen oder elektrischen
Schutzvorrichtungen abschalten;
3. die Maschine nicht mit losen elektrischen Anschlüssen, das heisst mit provisorischen oder nicht
isolierten Kabeln benutzen;
4. im Falle von Defekten, Betriebsstörungen, Verdacht auf Bruch, nicht korrekten Lauf, ungewöhnliche
Geräusche usw. die Maschine unverzüglich anhalten;
5. vor der Reinigung oder vor Wartungsarbeiten den Netzstecker der Maschine herausziehen;
6. bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten stets kratzfeste Schutzhandschuhe tragen;
7. bei jedem aussergewöhnlichen Wartungseingriff soll sich an den Hersteller oder an qualifiziertes und
von diesem beauftragtes Personal gewandt werden;
8. es ist zu vermeiden, die Zerkleinerungsmaschine leer laufen zu lassen;
9. belüfteter Motor.
GARANTIE UND HAFTUNG DES HERSTELLERS
Die Garantie des einwandfreien Betriebes und die volle Leistungsfähigkeit der Maschinen in der Betriebsart,
für die sie bestimmt sind, ist an das genaue Einhalten der in diesem Handbuch enthaltenen Anweisungen
gebunden.
Der Hersteller weist jede direkte und indirekte Haftung aus folgenden Gründen zurück:
1. nichtbeachtung der in diesem Handbuch enthaltenen Anweisungen;
2. verwendung von nicht angeleitetem Personal;
3. eine nicht den spezifischen gültigen Richtlinien des jeweiligen Landes entsprechende Benutzung;
4. nicht zulässige Änderungen und/oder Reparaturen;
5. verwendung von nicht originalen Zubehör- oder Ersatzteilen;
6. aussergewöhnliche Vorfälle.
EU-ERKENNUNGSSCHILDER
Alle die Maschine bildenden Teile entsprechen den Anforderungen der Richtlinien und die CE-Markierung
beweist die Gemässheit.
Das Erkennungsschild mit den Daten des Herstellers, den technischen Daten der Maschine und der CE-
Markierung befindet sich am Sockel der Zerkleinerungsmaschine. Das obengenannte Erkennungsschild darf
nicht entfernt werden und muss immer lesbar sein. Im Falle des Verschleisses oder der Beschädigung ist der
Benutzer verpflichtet, für dessen Austausch zu sorgen.
enthält
alle
für
die
D
Aufstellung,
den
Betrieb
8
und
die
Wartung
der