Fig. 7 Transport der Batterieeinheit
Transporthalterung für
Anschlussleitung
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Transport
Die explosionsgeschützte Netz- und
Versorgungseinheit darf nur aufrecht stehend
transportiert werden (Anschlusskasten
oben).
9.1. Separater Transport der Batterie-
einheit
Dabei ist zu beachten:
- Die Batterieeinheit in der original Verpa-
ckung transportieren.
- Vor Stößen schützen.
- Die Anschlussleitungen in den dafür
vorgesehenen Halterungen befestigen (Fig. 7).
- Die Batterieeinheit nur aufrechtstehend
transportieren (Batteriekontakte oben,
Batterieaufdruck lesbar) (Fig.5).
Die unbeschädigte Batterieeinheit darf wie
oben beschrieben für Instandsetzungs-
arbeiten auch durch explosionsgeschützte
Bereiche der Zone 1 transportiert werden.
Beim Transport/Versenden der Batterie-
einheit die entsprechenden Gefahrengut-
verordnungen beachten.
Ist das Gehäuse der Batterie undicht bzw.
beschädigt, muss die Batterie als Gefahren-
gut der Klasse 8, UN-Nr. 2794, verpackt und
befördert werden.
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Entsorgung /
Wiederverwertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind
die jeweils geltenden nationalen Abfall-
beseitigungsvorschriften zu beachten.
Programmänderungen und -ergänzungen
sind vorbehalten.
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Zubehör / Ersatzteile
Batterieeinheit
# GHG 750 1001 R0002
Feinsicherung F1
250V; 0,5 AT/ 5x20
# 400 43 070 663
Cooper Crouse-Hinds GmbH
7 7 7 7 7