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EdilKamin PELLBOX SCF Mode D'emploi page 70

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MONTAGE UND INSTALLATION (durch den HÄNDLER)
In Ermangelung anderslautender Angaben gelten die im Aufstellungsland einschlägigen Bestimmungen. In Italien ist
die UNI-Norm 10683/2005 mit eventuellen späteren Ergänzungen zu beachten sowie auch örtliche Umwelt- oder
gesundheitsamtliche Verordnungen. Im Fall der Installation in einem Mehrfamilienhaus ist das Einverständnis der
Hausverwaltung einzuholen.
PRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT MIT ANDEREN GERÄTEN
Der Heizofeneinsatz darf NICHT im gleichen Raum mit Absauggebläsen oder Gasgeräten des Typs B aufgestellt wer-
den.
ÜBERPRÜFUNG DES STROMANSCHLUSSES
(DEN NETZSTECKER BEI EINER LEICHT
ZUGÄNGLICHEN STECKDOSE ANSCHLIESSEN)
Der Heizofeneinsatz ist mit einem Stromkabel versehen, das mit einer Steckdose zu 230 V/50 Hz zu verbinden ist,
vorzugs-weise mit eigenem Schutzschalter. Spannungsschwankungen von mehr als 10 % können die
Funktionstüchtigkeit des Heiz-ofeneinsatzes beeinträchtigen (wenn nicht bereits vorhanden, sollte ein geeigneter
Differentialschalter installiert werden). Die Elektroanlage muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen; insbe-
sondere ist die korrekte Ausführung der Erdung zu ü-berprüfen. Die Elektroanlage muss den Vorschriften entspre-
chen; insbesondere die Wirksamkeit des Erdungskreislaufs überprüfen. Die Versorgungsleitung muss einen der
Leistung des Einsatzes entsprechenden Querschnitt aufweisen.
BRANDSCHUTZ-SICHERHEITSABSTÄNDE UND WAHL DES AUFSTELLUNGSORTS
Zum sachgerechten Betrieb muss der Heizofeneinsatz waagerecht nivelliert werden. Die ausreichende Tragfähigkeit
des Fußbodens ist zu überprüfen. Der Heizofeneinsatz ist unter Einhaltung der folgenden Sicherheitsanforderungen
aufzustellen:
- Mindestabstand von 40 cm seitlich und hinten zu allen mäßig entflammbaren Materialien einhalten.
- Im Bereich vor dem Heizofeneinsatz (mindestens 80 cm) dürfen keine leicht entflammbaren Materialien platziert
werden. Wenn sich die oben genannten Abstände nicht einhalten lassen, sind geeignete technische und bauliche
Maßnahmen zu treffen, um jegliche Brandgefahr auszuschließen.
Wenn es Berührung mit einer Holzwand oder anderem entflammbaren Material hat, muss das Rauchabzugrohr mit
Keramikfa-ser-Dämmstoff oder einem gleichwertigen Material gedämmt werden.
LUFTEINLASS
Hinter dem Heizofeneinsatz muss ein Luftloch mit Verbindung zum Freien vorgesehen werden, das eine Fläche von min-
des-tens 80 cm2 aufzuweisen hat und dem Heizofeneinsatz ausreichend Luft für die Verbrennung gewährleisten muss.
Es kann aber auch an anderer Stelle im Aufstellungsraum des Heizofeneinsatzes vorgesehen werden, sofern seine
etwaige Ver-kleidung mit einem geeigneten Gitterrost versehen wird.
Der Konvektionsluftaustritt der etwaigen Verkleidung sollte möglichst mit einer Luftzufuhr von unten ausgestattet sein,
damit die Luft auf Grund des Konvektionssogs aus dem Gitterrost austritt, der am oberen Ende vorgesehen werden muss.
Diese An-ordnung ermöglicht Wärmerückgewinnung und verhütet eine übermäßige Überhitzung.
RAUCHABZUG
Das Rauchabzugsystem darf nur für diesen Heizofeneinsatz genutzt werden (eine Mitnutzung des Rauchzugrohrs
durch andere Vorrichtungen ist nicht zulässig).
Der Rauchabzug des Heizofenseinsatzes ist ins Freie zu führen mittels geeigneter Stahlrohre, die frei von
Hindernissen sein müssen. Der Rauchabzug muss mit dem Äußeren mittels geeigneter Stahlrohre Rohne
Behinderungen EN 1856. Das Rohr muss hermetisch versiegelt werden. Für die Dichtigkeit der Rohre und gegebe-
nenfalls deren Isolierung ist die Verwendung von Material erforderlich, das hohen Temperaturen widersteht (Silikon
oder Dichtmasse für hohe Temperaturen). Eine eventuelle waagerechte Leitung kann eine Länge bis zu 2 Metern
besitzen. Möglich sind außerdem höchstens zwei 90°-Rohrkrümmer.
Sofern der Rauch nicht in einen Schornstein bzw. ein Rauchzugrohr geführt wird, ist ein senkrechter Rohrabschnitt
mit Wind-schutzaufsatz erforderlich (gemäß UNI-Norm 10683/2005). Der senkrechte Rohrabschnitt kann im Haus
oder im Freien ver-laufen. Wenn sich der Rauchkanal* im Freien befindet, muss er zweckmäßig wärmegedämmt
werden. Wenn der Rauchkanal* dagegen in ein Rauchzugrohr bzw. einen Schornstein mündet, muss dieser für
Festbrennstoffanlagen zugelassen sein und – sofern er einen Durchmesser von 150 mm übersteigt – durch ein Rohr
geführt werden; außerdem ist der Rauchabzug zum Mauerwerk hin abzudichten. Der Rauchkanal* muss an jeder
Stelle inspektionierbar sein. Wenn er festinstalliert ist, muss er Inspektionsöffnungen für die Reinigung aufweisen.
Die möglichen Installationsarten sind in der Abbildung 2 (A, B, C, D) auf Seite 71 veranschaulicht.
* Abschnitt des Rauchabzugsystems, der den Heizofeneinsatz mit dem Rauchzugrohr oder, in Ermangelung eines
solchen, mit dem Schornstein verbindet.
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