Sicherheitshinweise
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Holzspalter 8 t
Abb. 1: NOTAUSSchalter
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Trennen Sie den Holzspalter von der Spannungsversorgung.
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Lassen Sie die Fehlfunktionen durch den Fachhändler beseitigen.
Bei einem Brand an der elektrischen Anlage des Holzspalters:
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Verwenden Sie ausschließlich Löschmittel, die hierfür zugelassen
sind (z. B. Pulverlöscher).
Sicherheitseinrichtungen
Alle Sicherheitseinrichtungen müssen am Holzspalter verbleiben und
dürfen nicht unbrauchbar gemacht werden. Wenn Sicherheitseinrich-
tungen außer Betrieb gesetzt oder um bzw. abgebaut werden, sind
Verletzungen der Bedienperson möglich.
Alle durch bewegliche Teile (Spaltkeil) bestehenden Gefahren sind
durch die Zweihandbedienung minimiert. Der Holzspalter kann auch
nicht betrieben werden, wenn ein Betätigungsarm immer in der
unteren Stellung festgeklemmt wird. Es ist verboten, die Zweihand-
bedienung umzubauen bzw. außer Betrieb zu setzen. Wenn die Zwei-
handbedienung umgebaut bzw. außer Betrieb gesetzt wird, erhöht
sich die Verletzungsgefahr beim Spaltvorgang.
Persönliche Schutzausrüstung
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Tragen Sie beim Bedienen stets folgende persönliche Schutz
ausrüstung:
• Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe
• eng anliegende Kleidung
• geeignete Arbeitshandschuhe
• Augenschutz
• Gehörschutz
46-113, 46-114 | 11.2018