46-113, 46-114 | 11.2018
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Stellen Sie sicher, dass die Anleitung jederzeit für alle Benutzer
zugänglich ist.
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Geben Sie den Nordforest Holzspalter an Dritte stets zusammen mit
dieser Anleitung weiter.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Nordforest Holzspalter ist eine Maschine, die Sie ausschließlich zum
Zerkleinern von Brennholz in Faserrichtung einsetzen dürfen. Dabei
müssen Sie stets die Leistungsgrenzen der Maschine einhalten (siehe
„Die mit Stern gekennzeichnete Tätigkeiten dürfen nur vom Fach-
händler durchgeführt werden." auf Seite 29).
Der Holzspalter ist für den Einsatz in der Forstwirtschaft sowie für den
Privatbereich zugelassen. Er ist ausschließlich für den Betrieb durch eine
Person ausgelegt. Es dürfen niemals zwei oder mehrere Personen an
einer Maschine arbeiten.
Die bestimmungsgemäße Verwendung schließt auch ein, dass Sie diese
Anleitung und insbesondere das Kapitel „Sicherheitshinweise" auf
Seite 6 vollständig gelesen und verstanden haben.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Jegliche nicht bestimmungsgemäße Verwendung ist unzulässig. Als
nicht bestimmungsgemäße Verwendung gilt, wenn Sie
• die Zweihandbedienung umbauen, verändern oder außer Betrieb
setzen,
• Sicherheitseinrichtungen entfernen oder verändern,
• den Holzspalter anders verwenden, als es im Kapitel „Bestimmungs-
gemäße Verwendung" beschrieben ist,
• den Holzspalter unter Betriebsbedingungen verwenden, die von
den in dieser Anleitung beschriebenen abweichen.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Maschine erlöschen
alle Garantieansprüche.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden an der Maschine und für
Personenschäden, die durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung
entstehen.
Sicherheitshinweise
Holzspalter 8 t
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