12 Tausch von Bauteilen beim
schnellen Pedelec
Da es sich bei Ihrem schnellen Pedelec um ein Kleinkrat-
rad der Klasse L1e handelt, ist es wie ür andere Kratfahr-
zeuge notwendig, eine Zulassung beim Kratfahrtbundes-
amt und beim TÜV zu erwirken. Diese Genehmigung liegt
ür dieses schnelle Pedelec vor.
Während des Genehmigungsverfahrens wurden bestimmte
Bauteile festgelegt, deren Verwendung ür dieses Fahr-
zeug zulässig ist. Das bedeutet, dass die Zulassung ür Ihr
schnelles Pedelec nur gültig bleibt, wenn genau die glei-
chen Teile des zugelassenen Typs verwendet werden.
Wenn Teile nachträglich verändert oder ersetzt werden,
greifen die gleichen Vorgaben wie bei anderen Kratfahr-
zeugen. Sie dürfen nur Austauschteile verwenden, ür die
es Gutachten über eine Freigabe ür Ihr schnelles Pedelec
gibt. Alternativ können Sie auch eine Einzelabnahme beim
TÜV vornehmen lassen.
Entnehmen Sie den folgenden Aulistungen, welche Teile
Ihres schnellen Pedelecs mit welchen Vorgaben getauscht
werden dürfen.
12.1 Anbauteile, die nur gegen gleiche
Teile oder Teile mit einer Freigabe
getauscht werden dürfen
• Rahmen
• Gabel
• Motoreinheit
• Batterie
• Reifen
• Felgen
• Bremsanlage
• Frontlicht
• Rücklicht
• Nummernschildhalter
• Seitenständer
• Lenker
• Vorbau
II Bedienungsanleitung Schnelles Pedelec
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