Hinweise zum Transport
Hinweise zum Transport
Die enthaltenen Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anforderungen
des Gefahrgutrechts. Die Akkus können durch den Benutzer
ohne weitere Auflagen auf der Straße transportiert werden.
Beim Versand durch Dritte (z.B.: Lufttransport oder Spedition)
sind besondere Anforderungen an Verpackung und Kennzeich-
nung zu beachten. Hier muss bei der Vorbereitung des Versand-
stückes ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschädigt ist.
Kleben Sie offene Kontakte ab und verpacken Sie den Akku so,
dass er sich nicht in der Verpackung bewegt. Bitte beachten Sie
auch eventuelle weiterführende nationale Vorschriften.
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