Vorwort
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Mit dem HABEGGER-Seilzuggerät haben Sie eine gute Wahl getroffen.
Mag sein, Sie wissen schon, wie Ihr neu erworbenes Seilzuggerät funktioniert.
Wir von der Firma HABEGGER empfehlen Ihnen jedoch:
Lesen Sie vor der ersten Inbetriebnahme die vorliegende Betriebsanleitung sorgfältig durch! Sie enthält alle wesentlichen
Informationen, um Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten zu vermindern sowie die Lebensdauer Ihres Seilzuggerätes zu erhöhen.
Bewahren Sie diese Betriebsanleitung ständig am Einsatzort des Seilzuggerätes auf, und sorgen Sie dafür, dass sie von jeder Person
gelesen und angewandt wird, die damit arbeitet. Sie muss für sämtliches Bedienungspersonal zugänglich sein, um Fehler bei der
Handhabung zu vermeiden.
Neben der Betriebsanleitung und den im Verwenderland und der Einsatzstelle geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung
sind auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei der Arbeit mit einem Produkt der Firma HABEGGER.
EG Konformitätserklärung für Seilzug T 15 und T 35
EG Konformitätserklärung für Seilzug T 15 und T 35
EG Konformitätserklärung für Seilzug T 15 und T 35
EG Konformitätserklärung für Seilzug T 15 und T 35
Wir,
HABEGGER Maschinenfabrik AG
Mittlere Strasse 66
CH-3600 Thun Switzerland
erklären hiermit, dass die oben bezeichnete Maschine in ihrer Konzipierung und Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten
Ausführung den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinie Maschinen entspricht. Bei einer mit uns
nicht abgestimmten Änderung der Maschine verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Zutreffende EG-Richtlinie:
Angewandte, harmonisierte Normen:
Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG), Stand am 1. Jan. 1996
Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEV), Stand am 7. Mai 2002
DIN EN 292-1 und -2
Datum/Herstellerunterschrift: Jan. 03
Funktion des Unterzeichners:
2
EG Richtlinie Maschinen 98/37/EG
EG Richtlinie Maschinen 98/37/EG
EG Richtlinie Maschinen 98/37/EG
EG Richtlinie Maschinen 98/37/EG
Leiter Technik