Gefahr! Halten Sie sich nicht im Gefahrenbereich von Lasten, Umlenkrollen und Seilen auf!
Gefahr! Halten Sie sich nicht im Gefahrenbereich von Lasten, Umlenkrollen und Seilen auf
Gefahr! Halten Sie sich nicht im Gefahrenbereich von Lasten, Umlenkrollen und Seilen auf
Gefahr! Halten Sie sich nicht im Gefahrenbereich von Lasten, Umlenkrollen und Seilen auf
Es ist verboten unter angehobenen, nicht gesicherten Lasten zu arbeiten!
Es ist verboten unter angehobenen, nicht gesicherten Lasten zu arbeiten!
Es ist verboten unter angehobenen, nicht gesicherten Lasten zu arbeiten!
Es ist verboten unter angehobenen, nicht gesicherten Lasten zu arbeiten!
Sichern Sie freihängende Lasten gegen Verdrehen!
2.3.5 Ziehen, Heben und Senken
2.3.5 Ziehen, Heben und Senken
2.3.5 Ziehen, Heben und Senken
2.3.5 Ziehen, Heben und Senken
Seil gemäss Betriebsanleitung oder Hinweisschild auf dem Gehäuse einlegen.
Das freie Seilende muss aus dem Zuggerät ungehindert austreten können.
Haken nie gegen das Gehäuse ziehen
Die Betätigung aller Bedienungshebel darf ausschliesslich mit der Hand erfolgen. Schläge mit einem Hammer o. Ä. sind verboten.
Es darf immer nur entweder der Vorwärts- oder der Rückwärtsganghebel betätigt werden, nie beide Hebel gleichzeitig.
Stellen Sie beim Absenken sicher, dass das Seil lang genug ist. Spätestens, wenn das Seilende noch 0,5 m beträgt, stoppen und die
Last unterlegen oder umhängen.
2.4 Gewährleistung und Haftung
2.4 Gewährleistung und Haftung
2.4 Gewährleistung und Haftung
2.4 Gewährleistung und Haftung
Die Firma Habegger gewährt einen Anspruch auf kostenlosen Ersatz sowie Ein und Ausbau der Teile, die nachweislich infolge
Material oder Bearbeitungsfehlern unbrauchbar geworden sind.
Die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) beträgt 1 Jahr.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der
folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
nicht bestimmungsgemässe Verwendung des Seilzuggerätes;
·
unsachgemässes Bedienen und Warten des Seilzuggerätes;
·
Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Betrieb und Wartung des Seilzuggerätes;
·
eigenmächtige bauliche Veränderungen am Seilzuggerät;
·
mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiss unterliegen;
·
unsachgemäss durchgeführte Reparaturen;
·
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt;
·
Verwendung fremdbezogener Ersatzteile, wenn diese nicht beanspruchungs- und sicherheitsgerecht konstruiert und gefertigt sind.
Verwenden Sie zu Ihrem Vorteil nur Ersatzteile von HABEGGER.
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