Deutsch
Griffe
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Kettenräder, Ritzel oder Zahnriemenscheibe
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Reifen
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Sattelbezug
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Gepäckgummi
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Pedalflächen
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Ständerkappen
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Kontrollieren Sie die genannten Verschleißteile regelmäßig und lassen Sie sie
gegebenenfalls von Ihrem Fachhändler austauschen.
Die Bremsbeläge von Felgen- oder Scheibenbremsen unterliegen funktionsbedingt einem
Verschleiß. Bei sportlicher Nutzung oder Fahrten in bergigem Terrain kann der Wechsel der
Beläge in kurzen Abständen erforderlich werden.
Ein Austausch dieser Teile, der durch Verschleiß notwendig wird, unterliegt nicht der
gesetzlichen Sachmängelhaftung.
Die Lagerungen und Dichtungen bei Federgabeln und gefederten Hinterbauten sind
ständig in Bewegung, wenn das Fahrwerk arbeitet. Ebenso bewegen sich die Gelenke,
Lager und Bauteile der Lenkung als auch Naben und Pedale. Durch Umwelteinflüsse
kommt es zum Verschleiß dieser beweglichen Teile. Diese Bereiche müssen regelmäßig
gereinigt und gewartet werden. Je nach Einsatzbedingungen kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die Teile aufgrund ihres Verschleißes ersetzt werden müssen.
Bei Nichteinhaltung der Montagevorschriften und Prüfintervalle können
Sachmängelhaftung und Garantie erlöschen. Bitte beachten Sie die in Ihrer
Betriebsanleitung skizzierten Prüfungen.
Laut der europäischen Genehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 beträgt die
Dauerhaltbarkeit für ein E-Bike der Fahrzeugklasse L1e-B 16.500 km.
Gemäß seinem hohen Qualitätsanspruch setzt Riese & Müller bei allen E-Bikes eine
Produktlebensdauer von 33.000 km an. Die Belastung auf ein E-Bike hängt allerdings stark
von der Zuladung, dem Straßenzustand und vom Fahrstil ab.
Maßgeblicher Einflussfaktor ist das Fahrergewicht. Dem folgenden Diagramm können Sie
die für Sie relevante Lebensdauer Ihres E-Bikes entnehmen:
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Inspektionen und Lebensdauer