REGELMÄSSIGE PRÜFUNGS- UND WARTUNGSARBEITEN
Regelmäßige Prüfungs- und
Wartungsarbeiten gemäß
Unfallverhütungsvorschriften
ACHTUNG!
•
Ausschließlich Original-Ersatzteile von LÄGLER verwenden! Nur so bleibt die Leistungsfähigkeit Ihrer
Maschine erhalten.
Gewährleistungsansprüche aus Fremdteilen werden nicht anerkannt!
•
Führen Sie die Prüfungen und Prüffristen gemäß den in Ihrem Land gültigen Vorschriften und gesetz-
lichen Bestimmungen durch!
•
Die elektrischen Betriebsmittel und Maschinenteile sind mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft
auf elektrische und mechanische Sicherheit zu prüfen, gegebenenfalls instand zu setzen und danach die
Sicherheit durch Anbringung eines Prüfsiegels an der Maschine zu bescheinigen.
•
Die zur Staubabsaugung notwendigen Elemente müssen mindestens einmal jährlich von einem Fachmann
überprüft und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Die Funktionsfähigkeit ist ebenfalls zu bescheini-
gen.
•
Achten Sie darauf, dass für Wartungsarbeiten ausschließlich Original-LÄGLER-Ersatzteile verwendet wer-
den. Den Kundendienst sollten Sie nur durch LÄGLER oder eine von LÄGLER autorisierte Werkstatt durch-
führen lassen.
•
Der Servicepass auf der hinteren Umschlagseite in dieser Bedienungsanleitung dokumentiert, wann und
wo Ihre Maschine gewartet wurde.
•
Tragen Sie auf der Rückseite dieser Bedienungsanleitung die Seriennummer und das Baujahr Ihrer
Maschine ein (siehe Typenschild). Ansonsten hat der Servicepass keine Gültigkeit!
•
Achten Sie darauf, dass die Wartungsarbeiten im Servicepass durch Ausfüllen eines entsprechenden
Feldes mit Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt werden.
5
deutsch
13