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VORWORT
Diese Betriebsanleitung ist von jedem Bedie-
ner vor der ersten Inbetriebnahme sorgfältig
zu lesen. Sie soll helfen das Produkt kennen-
zulernen und dessen bestimmungsgemässe
Einsatzmöglichkeiten zu nutzen.
Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hin-
weise um das Produkt sicher, sachgerecht und
wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung
hilft Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten
und Ausfallzeiten zu vermindern und die Zu-
verlässigkeit und Lebensdauer des Produktes
zu erhöhen. Diese Betriebsanleitung muss
ständig am Einsatzort des Produktes verfüg-
bar sein. Neben der Betriebsanleitung und den
im Verwenderland und an der Einsatzstelle
geltenden verbindlichen Regelungen zur Un-
fallverhütungsvorschrift sind auch die aner-
kannten Regeln für sicherheits- und fachge-
rechtes Arbeiten zu beachten.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE
VERWENDUNG
- Das Lastaufnahmemittel dient zum vertika-
len Transport von einzelnen Blechen und
Stahlplatten sowie zum Heben und Wenden
bis zu 180°.
- Die Lastaufnahmemittel sind für alle Hebe-
güter aus Stahl geeignet, auf die sie sich bis
zum Maulanschlag aufschieben lassen und
deren Oberflächenhärte bis HRC 30 liegt.
- Die auf dem Gerät angegebene Tragfähig-
keit (W L L) ist die maximale Last, die ange-
schlagen werden darf.
- Die Mindestlast beträgt 10% der angegebe-
nen Traglast.
- Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last
ist verboten.
- Lasten nicht über längere Zeit oder unbe-
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aufsichtigt in angehobenem oder gespann-
tem Zustand belassen.
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- Der Bediener darf eine Lastbewegung erst
dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt
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hat, dass die Last richtig angeschlagen ist.
- Beim Einhängen des Lastaufnahmemittels
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ist vom Bediener darauf zu achten, dass das
Lastaufnahmemittel so bedient werden
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kann, dass der Bediener weder durch das
Gerät selbst noch durch das Tragmittel oder
die Last gefährdet wird.
- Die Lastaufnahmemittel können in einer
Umgebungstemperatur zwischen –40°C und
+100°C arbeiten. Bei Extrembedingungen
sollte mit dem Hersteller Rücksprache ge-
nommen werden.
- Sollten längere Bleche oder Profile transpor-
tiert werden, so empfiehlt sich zur Vermei-
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dung von Pendelbewegungen die Verwen-
dung von zwei Lastaufnahmemitteln. Die
Lastaufnahmemittel können in Verbindung
mit einer Traverse zur Anwendung kommen.
- Der Transport des Hebegutes sollte immer
langsam und vorsichtig durchgeführt wer-
den.
- Es ist darauf zu achten, dass beim Absetzen
der Last der Kranhaken nicht auf das
Lastaufnahmemittel drückt. Durch das
Gewicht des Kranhakens könnte sich das
Lastaufnahmemittel öffnen.
- Die Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvor-
schriften für Lastaufnahmemittel des jewei-
ligen Landes, in dem das Lastaufnahmemit-
tel eingesetzt wird, sind unbedingt zu beach-
ten.
- Bei Funktionsstörungen ist das Lastaufnah-
memittel sofort außer Betrieb zu setzen.
SACHWIDRIGE VERWENDUNG
- Die Tragfähigkeit (W L L) darf nicht über-
schritten werden.
- Die Mindestlast darf nicht unter 10% der an-
gegebenen Traglast betragen.
- An dem Lastaufnahmemittel dürfen keine
Veränderungen durchgeführt werden.
- Die Benutzung des Lastaufnahmemittels
zum Transport von Personen ist verboten.
- Beim Transport der Last ist eine Pendel-
bewegung (Fig. 1) und das Anstoßen an
Hindernisse zu vermeiden.
- Mit dem Lastaufnahmemittel darf jeweils nur
eine Blechtafel transportiert werden (Fig. 2).
- Die Belastung des Lastaufnahmemittels mit
seitlichen Zugkräften ist verboten (Fig. 3).
- Das Hebegut muss immer bis zum Maulan-
schlag durchgeschoben werden (Fig. 4).
- Lastaufnahmemittel nicht aus großer Höhe
fallen lassen.
- Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger
Atmosphäre eingesetzt werden.
PRÜFUNG VOR DER ERSTEN
INBETRIEBNAHME
Vor der ersten Inbetriebnahme ist das Pro-
dukt einer Prüfung durch einen Sachkundi-
gen zu unterziehen. Diese Prüfung besteht
im Wesentlichen aus einer Sicht- und
Funktionsprüfung. Diese Prüfungen sollen
sicherstellen, dass sich das Gerät in einem
sicheren Zustand befindet und gegebenenfalls
Mängel bzw. Schäden festgestellt und beho-
ben werden. Als Sachkundige können z.B. die
Wartungsmonteure des Herstellers oder Lie-
feranten angesehen werden. Der Unterneh-
mer kann aber auch entsprechend ausgebil-
detes Fachpersonal des eigenen Betriebes mit
der Prüfung beauftragen.
PRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
- Es ist darauf zu achten, dass die Oberflä-
chen des Bleches, wo das Lastaufnahme-
mittel angeschlagen wird, möglichst fett-,
farb-, schmutz-, zunder- und beschichtungs-
frei sind, so dass der Kontakt der Zähne zum
Hebegut nicht behindert wird.
- Fest- und Klemmbacke auf Verschleiß und
Mängel prüfen. Beide Backen müssen ein
sauberes Profil besitzen.
- Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf
Beschädigungen, Risse oder Verformungen
hin zu überprüfen.
- Das Lastaufnahmemittel muss sich leicht-
gängig öffnen und schließen lassen.
- Feder überprüfen. Diese muss eine deutlich
spürbare Federkraft aufweisen, wenn man
auf die Aufhängeöse drückt.
GEBRAUCH DES
LASTAUFNAHMEMITTELS
TBL 0,5 (500 kg)
Das Lastaufnahmemittel mit seinem Maul bis
zum Anschlag auf das Hebegut schieben.
Durch die Federvorspannkraft wird die Klemm-
backe gegen das Hebegut gedrückt. Dadurch
ist gewährleistet, dass das aufgesetzte Last-
aufnahmemittel infolge eben dieser Federvor-
spannkraft auch ohne Zugbelastung am Blech
angeklemmt bleibt. Das Blech kann nun ange-
hoben und transportiert werden.
Nachdem der Arbeitsvorgang beendet wurde,
ist das Tragmittel soweit herunterzufahren,
dass das Lastaufnahmemittel entlastet bzw.
die Aufhängeöse völlig frei beweglich ist. Nun
kann das Lastaufnahmemittel vom Hebegut
gezogen werden.