Andere Störungen am Gerät nicht selbst beheben,
sondern nur von autorisiertem Fachpersonal reparieren
lassen.
13. Aufbewahrung
• Gerät gründlich säubern, besonders die Kühlluftschlit-
ze.
• Verwenden Sie zum säubern kein Wasser.
• Gerät an einem trockenen und sicheren Ort aufbe-
wahren. Vor unbefugter Benutzung (z.B. durch Kinder)
schützen.
14. Entsorgung und Umweltschutz
Wenn Ihr Gerät eines Tages unbrauchbar wird oder Sie
es nicht mehr benötigen, geben Sie das Gerät bitte auf
keinen Fall in den Hausmüll, sondern entsorgen Sie es
umweltgerecht. Geben Sie das Gerät bitte in einer Ver-
wertungsstelle ab. Kunststoff- und Metallteile können hier
getrennt und der Wiederverwertung zugeführt werden.
Auskunft hierzu erhalten Sie auch in Ihrer Gemeinde-
oder Stadtverwaltung.
15. Reparaturdienst
Reparaturen an Elektrowerkzeugen dürfen nur durch
eine Elektro-Fachkraft ausgeführt werden. Bitte beschrei-
ben Sie bei der Einsendung zur Reparatur den von Ihnen
festgestellten Fehler.
16. Garantiebedingungen
Für dieses Elektrowerkzeug leisten wir unabhängig von
den Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag
gegenüber dem Endabnehmer wie folgt Garantie:
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate und beginnt mit der
Übergabe die durch Originalkaufbeleg nachzuweisen
ist. Bei kommerziellem Einsatz sowie Verleih reduziert
sich die Garantiezeit auf 12 Monate. Ausgenommen
von der Garantie sind Verschleißteile und Schäden die
durch Verwendung falscher Zubehörteile, Reparaturen
mit Nichtoriginalteilen, Gewaltanwendungen, Schlag und
Bruch sowie mutwillige Motorüberlastung entstanden
sind. Garantieaustausch erstreckt sich nur auf defekte
Teile, nicht auf komplette Geräte. Garantiereparaturen
dürfen nur von autorisierten Werkstätten oder vom Werk-
skundendienst durchgeführt werden. Bei Fremdeingriff
erlischt die Garantie.
Porto, Versand- und Nachfolgekosten gehen zu Lasten
des Käufers.
17. EG-Konformitätserklärung
Wir, Ikra GmbH, Schlesier Straße 36, D-64839 Müns-
ter, erklären in alleiniger Verantwortung, dass das
Produkt Elektro-Freischneider FES 1000 C, auf das
sich diese Erklärung bezieht, den einschlägigen Sicher-
heits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinien
2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), 2004/108/EG (EMV-
Richtlinie), 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie) und 2000/14/
EG (Geräuschrichtlinie) entspricht. Zur sachgerechten
Umsetzung der in den EG-Richtlinien genannten Sicher-
heits- und Gesundheitsanforderungen wurden folgende
Normen und/oder technische Spezifikation(en) heran-
gezogen:
EN 60335-1:2012
EN ISO 11806-1:2011
EN 62233:2008; 06/42/EC-Annex I/05.06
ZEK 01.4-08/11.11
EN 55014-1/A2:2011; EN 55014-2/A2:2008
EN 61000-3-2/A2:2009; EN 61000-3-3/A2:2008
gemessener Schallleistungspegel L
(Gestrüppmesser) 105 dB(A); (Nylonfaden)
garantierter Schallleistungspegel L
Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang V /
Richtlinie 2000/14/EG
Das Baujahr ist auf dem Typschild aufgedruckt und zusätzlich anhand
der fortlaufenden Seriennummer feststellbar.
Münster, 27.01.2015
Gerhard Knorr, Technische Leitung Ikra GmbH
Aufbewahrung der technischen Unterlagen:
Gerhard Knorr, Kärcherstraße 57, DE-64839 Münster
DE-8
WA
97,6 dB(A)
WA
109,0 dB(A)