Samowar Soraya/Royal/Katharina
Verwendete Symbole
GefAHR
Wird verwendet für eine unmittelbar dro-
hende Gefahr, die zu schweren Körper-
verletzungen oder zum Tod führt.
►
Zur Vermeidung der Gefahr die hier
aufgeführten Anweisungen befolgen.
WARNUNG
Wird verwendet für eine möglicherweise
gefährliche Situation, die zu schweren
Körperverletzungen oder zum Tod füh-
ren könnte.
►
Zur Vermeidung der Gefahr die hier
aufgeführten Anweisungen befolgen.
ACHTUNG
Wird verwendet für eine möglicherweise
gefährliche Situation, die zu leichten
Verletzungen oder zu Sachschäden
führen kann.
►
Zur Vermeidung der Gefahr die hier
aufgeführten Anweisungen befolgen.
HINWEIS
►
Ein Hinweis kennzeichnet zusätzli-
che Informationen, die den Umgang
mit dem Gerät erleichtern.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Dieses Gerät ist vorwiegend für den ge-
werblichen Gebrauch in Hotels, Pensionen
etc. für die Zubereitung von Tee und ande-
ren heißen Getränken bestimmt.
Eine andere oder darüber hinausgehende
Benutzung gilt als nicht bestimmungs-
gemäß.
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WARNUNG
Von dem Gerät können bei nicht be-
stimmungsgemäßer Verwendung und/
oder andersartiger Nutzung Gefahren
ausgehen.
►
Das Gerät ausschließlich
bestimmungsgemäß verwenden.
►
Die in dieser Bedienungsanleitung
beschriebenen Vorgehensweisen
einhalten.
Ansprüche jeglicher Art wegen Schäden
aus nicht bestimmungsgemäßer Verwen-
dung sind ausgeschlossen.
Das Risiko trägt allein der Betreiber.
Haftungsbeschränkungen
Wir übernehmen keine Haftung für Schä-
den oder Folgeschäden bei:
■
Nichtbeachtung der Bedienungs-
anleitung,
■
nicht bestimmungsgemäßer Verwen-
dung,
■
unsachgemäßer oder ungeeigneter
Behandlung,
■
nicht sachgemäß durchgeführten Re-
paraturen,
■
unerlaubten Veränderungen,
■
Verwendung von fremden Teilen bzw.
Ersatzteilen,
■
Verwendung von ungeeigneten Ergän-
zungs- oder Zubehörteilen.
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die Firma BEEM, dass sich
dieses Gerät in Übereinstimmung mit den
grundlegenden Anforderungen und den
übrigen einschlägigen Bestimmungen der
Richtlinien 2006/95/EG, 2004/108/EG und
2009/125/EG befindet.
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