1. AUFSTELLUNG
Da es sich bei diesem Ofen um ein technisches Gerät handelt, sind für dessen Verkauf, Aufstellung, Anschluss und
Inbetriebnahme besondere Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb wird hier vorausgesetzt, dass Aufstellung und Inbetriebnahme
durch den Fachbetrieb erfolgt.
Bei Aufstellung, Installation und Betrieb sind unbedingt die geltenden nationalen und europäischen Normen, örtlichen
und baurechtlichen Vorschriften (z.B. Landesbauordnung, Feuerungsverordnung, Fachregeln, DIN-Normen etc.) und
feuerpolizeilichen Bestimmungen zu beachten.
1.1 Die Bauart
Der Kaminofen ist nach DIN EN 13240 geprüft. Er darf nur mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden und kann an
geeignete, bereits belegte Schornsteine angeschlossen werden.
1.2 Baurechtliche Vorschriften
Bei Ihrem Kaminofen handelt es sich um eine Zeitbrand-Feuerstätte, d.h. diese ist für den Dauerbrand nicht geeignet und erfüllt
somit auch nicht deren Eigenschaften. Bei Zeitbrandfeuerstätten werden nach DIN EN 13240 u.a. keine Anforderungen an das
Gluthalten gestellt wie es bei Dauerbrandfeuerstätten der Fall ist.
Wir empfehlen bereits vor dem Aufstellen Ihres Kaminofens ein Gespräch mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister. Er berät Sie
über die jeweiligen baurechtlichen Vorschriften, prüft den Schornsteinzug, erteilt die Genehmigung und führt die Abnahme durch.
Ohne vorherige Abnahme durch den Bezirksschornsteinfegermeister und einen Heizungs- und Lüftungsbauer darf der Ofen nicht in
Betrieb genommen werden.
Das Gerät darf nur durch einen Heizungs- und Lüftungsfachmann installiert werden. Der Kaminofen ist anleitungsgemäß unter
Einhaltung der geltenden baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und europäischen
Normen sowie örtliche Vorschriften für die Installation und den Betrieb der Feuerstätte zu installieren.
Das Gerät wurde als Zusatzheizung bzw. zur Heizungsunterstützung des bestehenden Heizkessels in einem Gebäude oder in
einer Wohneinheit konzipiert. Es eignet sich daher nicht als alleinige Heizung für die gesamte Wohnung oder eines Hauses.
Es dient ausschließlich der Erwärmung des Aufstellraums bei gleichzeitiger, den bestehenden Heizkessel unterstützende,
Erwärmung von Heizungswasser.
Eine Wärmebedarfsberechnung ist unerlässlich und muss durch den Fachmann durchgeführt werden. Ist der Wärmebedarf höher
als die jeweilige Nennwärmeleistung des Gerätes, ist ein zusätzlicher Wärmeerzeuger in jedem Fall erforderlich.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden. Eine Manipulation sowie unerlaubte Eingriffe durch technische Veränderung
des Gerätes führen zum Erlöschen der Typenprüfung, CE-Kennzeichnung, Gewährleistung und somit auch der
Betriebserlaubnis.
1.3 Berechnung des Wärmebedarfs
Die richtige Größenwahl des Kaminofens unter Anpassung der gegebenen Wärmebedarfsverhältnisse und den Bedürfnissen des
Betreibers ist wesentlich für eine gute Funktion und den wirtschaftlichen Betrieb der Feuerstätte. Deshalb ist eine
Wärmebedarfsberechnung vom Installateur durchzuführen. Bis zu einem Rauminhalt von 150 m³ kann der Installateur das einfache
Ermittlungsverfahren des Wärmebedarfs von Einzelräumen nach DIN 18893 anwenden. Bei größeren Räumen ab 200 m³
Rauminhalt muss die DIN EN 12831 angewandt werden, ab 150 m³ ist diese Anwendungen als Empfehlung festgeschrieben.
Der Kaminofen besitzt einen doppelwandiger Stahl-Heizkessel als Niederdruck-Heißwassererzeuger im Sinne des § 4 (2) der 2.
Dampfkesselverordnung zum Anschluss an Warmwasserheizungs-anlagen mit maximaler Vorlauftemperatur von 110° C und einem
zulässigen Gesamtüberdruck von 3,0 bar.
1.4 Anforderungen an den Schornstein
Aufgrund seiner Betriebsweise (niedrigere Abgastemperatur durch Wassererwärmung) ist für einen störungsfreien
Betrieb des Nexus Aqua ein wärmegedämmter Kamin erforderlich.
Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sollten Sie einen Fachmann oder Schornsteinfegermeister beauftragen. Vor
Aufstellen oder Einbau ist der Schornstein auf seine Größe und Güte nach den bestehenden örtlichen Vorschriften zu prüfen (DIN
18160, Teil 1) und ggf. nach DIN EN 13384 zu berechnen. Die einwandfreie Funktion des Gerätes ist vom Anschluss an den
richtigen Schornstein abhängig.
Es ist darauf zu achten, dass alle in den gleichen Schornstein führenden Öffnungen, wie z. B. Ofen- und
Schornsteinreinigungsöffnungen, geschlossen sind.
Das Zugverhalten des Kamins kann vor Ort u.a. durch einen zu großen oder zu kleinen Schornsteinquerschnitt sowie durch eine
geringe wirksame Schornsteinhöhe beeinträchtigt werden. Die wirksame Schornsteinhöhe ist der Abstand zwischen der
Abgaseinführung in den Schornstein und der Oberkante des Schornsteinkopfes, sollte daher mind. 5m betragen (abhängig von den
örtlichen Gegebenheiten)
und die Schornsteinanlage den angegebenen Mindest-Förderdruck gemäß den unten genannten
Angaben am Gerät gewährleisten.
Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb ist ein Kaminzug von mind. 12 bis max. 20 Pa bei Nennwärmeleistung.
Bei Überschreitung des angegebenen Maximalwertes von 20 Pa nimmt das Gerät durch Überbelastung Schaden und es
steigen die Emissionen der Feuerstätte. Zur Einhaltung des max. Förderdrucks ist dann eine Drosselklappe oder ein
Förderdruckbegrenzer nach Maßgabe der einschlägigen Normen einzubauen. Lassen Sie den Kamin von Ihrem Schornsteinfeger
am besten bereits vor Installation überprüfen und berechnen. Die Zugmessung am Heizgerät muss hierbei im Abstand von max.10
cm nach dem Gußrohrstutzen des Ofens erfolgen.
Bewahren Sie den maschinell erstellten Beleg der Zugmessdaten bitte gut auf, damit Sie bei Bedarf den oben spezifizierten
Kaminzug schnell und problemlos bescheinigen können. (Vgl. Sie hierzu auch die Angaben im Kapitel „Technische Daten": Daten
für die Schornsteinbemessung).
Sollte der Wert von mind. 12 Pa bis. max. 20 Pa unter- oder überschritten werden, ist ein ordnungsgemäßer Betrieb des
Gerätes nicht mehr gegeben.
Technische Änderungen vorbehalten
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