1. AUFSTELLUNG
Da es sich bei diesem Ofen um ein technisches Gerät handelt, sind für dessen Verkauf, Aufstellung, Anschluß und
Inbetriebnahme besondere Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb wird hier voraus-gesetzt, dass Aufstellung und Inbetriebnahme
durch den Fachbetrieb erfolgt.
Bei Aufstellung, Installation und Betrieb sind unbedingt die geltenden nationalen und europäischen Normen, örtlichen und
baurechtlichen
Vorschriften
(z.B.
Landesbauordnung,
Feuerungsverordnung,
Fachregeln,
DIN-Normen
etc.)
und
feuerpolizeilichen Bestimmungen zu beachten.
Nach dem Auspacken den Kaminofen sorgfältig auf eventuelle Transportschäden und Vollständigkeit überprüfen. Sichtbare
Schäden sind sofort dem Transporteur zu melden. Eine nachträgliche Reklamation ist ausgeschlossen. Gläser vorsichtig
handhaben und nicht hart aufsetzen.
ACHTUNG: Trotz der Verschraubung darf der Ofen auf der Palette weder gekippt noch von Hand transportiert werden. Vor dem
Transport per Hand oder dem Kippen des Ofens, den Ofen immer von der Palette lösen und erst dann vorsichtig transportieren.
Ofen dabei unten am Grundkörper anfassen, da sonst der Ofen bzw. dessen Teile reißen oder sich deformieren können.
Den Ofen exakt waagerecht ausrichten, Bodenunebenheiten bei Bedarf ausgleichen.
1.1 Die Bauart
Der Kaminofen ist nach DIN EN 13240 geprüft. Er darf nur mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden und kann an
geeignete, bereits belegte Schornsteine angeschlossen werden.
1.2 Baurechtliche Vorschriften
Das Gerät ist ausschließlich als Zusatz- oder Zweitheizung für einen einzelnen Wohnraum zugelassen und eignet sich
daher nicht als alleinige Heizung für ganze Etagen, die gesamte Wohnung oder eines Hauses.
Wir empfehlen bereits vor dem Aufstellen Ihres Kaminofens ein Gespräch mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister. Er berät
Sie über die jeweiligen baurechtlichen Vorschriften, prüft den Schornsteinzug, erteilt die Genehmigung und führt die Abnahme
durch. Der Kaminofen ist anleitungsgemäß unter Einhaltung der geltenden nationalen und Europäischen Normen sowie den
regionalen Vorschriften zu installieren.
Prüfen Sie auch, ob der Raum, in dem der Ofen aufgestellt werden soll, ausreichend mit Frischluft versorgt wird. Um eine
einwandfreie Funktion Ihrer Feuerstätte gewährleisten zu können, ist eine ausreichende Menge an Verbrennungsluft aus dem
Aufstellungsraum notwendig.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden. Eine Manipulation sowie unerlaubte Eingriffe durch technische
Veränderungen des Gerätes führen zum Erlöschen der Typenprüfung, CE- Kennzeichnung, Gewährleistung und somit
auch die Betriebserlaubnis.
1.3 Berechnung des Wärmebedarfs
Die richtige Größenwahl des Kaminofens unter Anpassung der gegebenen Wärmebedarfsverhältnisse und den Bedürfnissen
des Betreibers ist wesentlich für eine gute Funktion und den wirtschaftlichen Betrieb der Feuerstätte. Deshalb ist eine
Wärmebedarfsberechnung für den Aufstellungsraum vom Installateur durchzuführen. Bis zu einem Rauminhalt von 150 m³ kann
der Installateur das einfache Ermittlungsverfahren des Wärmebedarfs von Einzelräumen nach DIN 18893 anwenden. Bei
größeren Räumen ab 200 m³ Rauminhalt muss die DIN EN 12831 angewandt werden, ab 150 m³ ist die Anwendungen als
Empfehlung festgeschrieben.
1.4. Ausrichtung und Fixierung Kachel- /Specksteinverkleidung
Manche Modellausführungen besitzen eine Kachel- oder Specksteinverkleidung am Korpus. Diese ist am Ofen vormontiert,
jedoch noch nicht endgültig fixiert und ausgerichtet. Aus diesem Grund muß bei Aufstellung des Gerätes die exakte Ausrichtung
und Fixierung der Verkleidung durch den aufstellenden Monteur kontrolliert und ggf. angepasst sowie abschließend fixiert
werden.
1.5 Anforderungen an den Schornstein
Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sollten Sie einen Fachmann oder Schornsteinfegermeister beauftragen. Vor
Aufstellen oder Einbau ist der Schornstein auf seine Größe und Güte nach den bestehenden örtlichen Vorschriften zu prüfen
(DIN 18160, Teil 1) und ggf. nach DIN EN 13384 zu berechnen. Die einwandfreie Funktion des Gerätes ist vom Anschluss an
den richtigen Schornstein abhängig.
Es ist darauf zu achten, dass alle in den gleichen Schornstein führenden Öffnungen, wie z. B. Ofen- und
Schornsteinreinigungsöffnungen, geschlossen sind.
1.6 Schornsteinzug
Das Zugverhalten kann durch einen zu großen oder zu kleinen Schornsteinquerschnitt sowie durch eine geringe
Schornsteinhöhe beeinträchtigt werden. Die wirksame Schornsteinhöhe ist der Abstand zwischen der Abgaseinführung in den
Schornstein und der Oberkante des Schornsteinkopfes, sollte daher mind. 5m betragen (abhängig von den örtlichen
Gegebenheiten) und die Schornsteinanlage den angegebenen Mindest-Förderdruck gemäß den unten genannten Angaben am
Gerät gewährleisten.
Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb ist ein Kaminzug von mind. 12 Pa bis max. 20 Pa bei der angegebenen
Nennwärmeleistung von 5KW bzw. 7KW (abhängig vom Ausführungstyp). Bei Überschreiten des angegebenen max.
Förderdruckes nimmt das Gerät durch Überbelastung Schaden und es steigen die Emissionen der Feuerstätte. Bei
Überschreitung des angegebenen Maximalwertes von 20 Pa ist daher ein Förderdruckbegrenzer nach Maßgabe der
einschlägigen Normen einzubauen!
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