Inbetriebnahme
Einregulierung des Brenners
Brenner starten
Vor Start des Brenners Öl mit
Handpumpe ansaugen, bis Filter voll-
ständig gefüllt ist.
Anschließend Brenner durch Einschal-
ten des Kesselreglers starten. Zur voll-
ständigen Entlüftung der Ölleitung
während der Vorbelüftungsphase Ent-
lüftungsschraube am Ölfilter öffnen.
Hierbei darf ein Unterdruck von 0,4bar
nicht unterschritten werden. Wenn bla-
senfreies Öl kommt und Filter ganz mit
Öl gefüllt ist, Entlüftungsschraube
schließen.
Einstellung Brennerleistung
Über Druckregler Öldruck entspre-
G
chend gewünschter Brennerleistung
einstellen. Hierbei ständig die Ver-
brennungswerte kontrollieren (CO,
CO
, Rußtest). Falls erforderlich
2
Luftmenge anpassen, ggf. schritt-
weise vorgehen.
Verbrennungswerte optimieren
Ggf. Verbrennungswerte über Einstel-
lung der Stauscheibenposition (Maß Y)
optimieren.
Hierdurch können Startverhalten,
Pulsation und Verbrennungswerte
beeinflußt werden.
Bei Reduktion des Skalenwertes Y
erhöht sich der CO
-Wert, das Startver-
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halten wird jedoch härter.
Falls erforderlich Luftmengenänderung
durch Anpassung Luftklappenstellung
ausgleichen.
Achtung : Minimal erforderliche
Abgastemperatur nach Angaben
des Kesselherstellers und nach
Anforderungen Abgaswege zur Ver-
meidung von Kondensation
beachten.
Funktionskontrolle
Eine Sicherheitstechnische Überprü-
fung der Flammenüberwachung muss
sowohl bei der erstmaligen Inbetrieb-
nahme wie auch nach Revisionen oder
längerem Stillstand der Anlage vorge-
nommen werden.
Anlaufversuch mit verdunkeltem
–
Flammenwächter : nach Ende der
Sicherheitszeit muss der Feuerungs-
automat auf Störung gehen !
Anlauf mit belichtetem Flammen-
–
wächter : nach 10 Sekunden Vorbe-
lüftung muss der Feuerungsautomat
auf Störung gehen !
m
Verpuffungsgefahr !
Während der Einregulierung ständig
CO, CO
und Rußemissionen
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prüfen. Bei CO-Bildung Verbren-
nungswerte optimieren. CO-Anteile
sollten 50ppm nicht überschreiten.
Normaler Anlauf ; wenn Brenner in
–
Betrieb, Flammenwächter verdun-
keln : nach neuem Anlauf und Ende
der Sicherheitszeit muss der Feue-
rungsautomat auf Störung gehen !
01/2006 - Art. Nr. 13 018 255A
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